Die Corona-Krise macht auch vor dem Arbeits- und Sozialrecht nicht halt:
Änderungen in zahlreichen Gesetzen haben unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen. Auch nicht unmittelbare Arbeits- und Sozialgesetzänderungen sind in der sozial- und arbeitsrechtlichen Beratung von Bedeutung.
Im Rahmen dieses Seminars sollen die aktuellen Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen erörtert werden, insbesondere erörtert werden sollen das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sowie das Sozialschutzpaket.
Auch Thema des Seminars soll sein das Kurzarbeitergeld.
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen für
Arbeitsrecht bzw.
Sozialrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannanten Fachrichtungen befassen.
Zeit
2,5 Nettozeitstunden
Gut zu Wissen
Bitte beachten Sie, dass unser eLearning-Modul inhaltlich identisch mit unserem Online-Seminar ist. Die beiden Fortbildungen unterscheiden sich nur hinsichtlich des zeitlichen Konzeptes.
Bitte beachten Sie, dass das jeweilige gebuchte Modul (inkl. Zertifkat, Lernerfolgskontrolle und Skripte) Ihnen 12 Wochen zur Verfügung steht.
Gemäß § 15 Abs. 4 FAO können Sie max. 5 Nettozeitstunden als Selbststudium anerkannt bekommen.
Mindestteilnehmerzahl
Diese Forbidlung ist jederzeit und unabhängig von eine Teilnehmerzahl möglich.
Technischer Hinweis
Nach Buchung unseres Selbststudium-Moduls nach § 15 FAO erhalten Sie einen eLearning-Zugang der dann 12 Wochen zur Verfügung steht. Bitte beachten Sie, dass wir hier einige Zeit zur internen Bearbeitung benötigen.
Hier können Sie dann in Ruhe jederzeit zu Ihrem selbstgewählten Zeitpunkt (innerhalb der 12 Wochen) einen Online-Vortrag in Form eines Videos bzw. einer Präsentation anschauen. Wenn Sie sich bereit und sicher fühlen, können Sie dann (auch zu Ihrer selbstgewählten Zeit) die Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests durchführen.
Nach erfolgreicher Absolvierung dieser Kontrolle erhalten Sie eine Bescheinigung für das Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO über 2,5 Nettozeitstunden.