Abgesagt! Arbeitseinkommen in der Insolvenz – was Sie jetzt wissen müssen (14.11.2024)

Fachgebiet:
Onlineseminar
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Kursbeschreibung

Arbeitseinkommen in der Insolvenz – was Sie jetzt wissen müssen 


Das Arbeitseinkommen in der Insolvenz spielt gerade bei nat. Personen eine elementare Rolle. Häufig bildet es die einzige Einnahmequelle für den Insolvenzverwalter. Die Teilnehmer erfahren, was dem Arbeitseinkommen zuzurechnen ist und welche Möglichkeiten Gläubiger, Schuldner und Insolvenzverwalter hier haben. Dabei spannt das Seminar stets den Bogen zum Einzelzwangsvollstreckungsrecht, denn die Vorschriften sind über die Verweisungsnormen der InsO identisch. Fragen wie „Erhöhung des unpfändbaren Einkommens“, „Freigabe von Abfindungen“, Berücksichtigung von Unterhaltsberechtigten etwa sind daher auch für beide Rechtsgebiete nutzbar.

  • Arbeitseinkommen: Begrifflichkeit
  • Anwendbarkeit der ZPO-Vorschriften
  • Herauf- und Herabsetzung des unpfändbaren Arbeitseinkommens
  • Berücksichtigung und Nichtberücksichtigung Unterhaltsberechtigter
  • Abfindungen
  • Freigabe der selbständigen Tätigkeit und Surrogat
  • Besondere Bedürfnisse des Schuldners: wie können Verwalter und Gläubiger auf entsprechende Anträge reagieren?
  • Corona Sonderzahlungen, Energiepreispauschale und Inflationsausgleichsprämie in der Insolvenz
  • U.v.a.




Zielgruppe: Rechtspfleger:innen, Mitarbeiter:innen, Insolvenzverwalterbüros, Rechtsanwaltskanzleien, Banken- und Kreditinstitute, Juristen, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter, Schuldnerberatungen

Preis pro Teilnehmer:

99,00 EUR (zzgl. MwSt.)

 

Für alle Webinare erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung vom Deutschen Anwaltverlag.

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Ihr Referent: Stefan Lissner

Dipl.-Rpfl. (FH) Stefan Lissner ist stellv. Landesvorsitzender des Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Baden-Württemberg e.V. sowie langjähriger Insolvenzrechtspfleger beim Insolvenzgericht Konstanz.

Neben seinem Buch zum Prozesskosten- und Beratungshilferecht (4. Aufl. 2022) ist im Jahr 2016 sein Handbuch zum Insolvenzrecht (Lissner/Knauft) sowie im Jahr 2021 sein Buch zu den wichtigsten Fragen des Insolvenzrechts (Lissner/Dorell, 3. Aufl. 2021) erschienen. Die Neuauflage des Werks „Die Prüfung von Vergütungsanträgen im Insolvenzverfahren“ (Haarmeyer/Lissner/Metoja) ist für 2. Aufl. 2024 angekündigt. Die 1. Auflage seines Werks zur Aufsicht über den Insolvenzverwalter (Haarmeyer/Lissner/Metoja) ist in diesem Jahr erschienen.

Darüber hinaus kommentiert Stefan Lissner seit der 3. Aufl. die InsVV im Fachanwaltskommentar zum Insolvenzrecht von Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier sowie seit der 10. Aufl. das Kapitel „Verfahrensbeendigung“ im Werk „Mohrbutter/Ringstmeier – Handbuch Insolvenzverwaltung“. Im Praxishandbuch Insolvenzrecht (ehem. Riedel) hat Stefan Lissner ab der 101. EL die Mitherausgeberschaft und Autorenschaft übernommen. Im RVG Kommentar von Bischof/Jungbauer/Bräuer/Hellstab/Klüsener/Naumann übernimmt er in der für 2024 angekündigten 10. Auflage des Werks die Kommentierung des Themas „Strafkosten“ als mitwirkender Autor.

Stefan Lissner ist zudem durch seine weit über 400 Fachbeiträge in juristischen Fachmagazinen und zahlreichen Vorträge bekannt. Darüber hinaus ist er auch Prüfer in der Fachhochschulausbildung zum Dipl.-RPfl. (FH), Referent an den Sparkassenakademien Baden-Württemberg und Bayern, Schriftleiter der Kommunalkassenzeitschrift (KKZ)  sowie Lehrbeauftragter an den HS Ravensburg-Weingarten (2017) und Allensbach Konstanz (bis März 2023).
 

Termin / Kursort

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