Bereits jetzt, spätestens aber mit dem „Wiederanfahren des Wirtschaftslebens“ wird in allen Unternehmen eine Bestandsaufnahme gemacht werden, um die wirtschaftliche Situation zu evaluieren. Der Personalbestand wird dann ebenfalls kritisch auf dem Prüfstand stehen – Personalabbaumaßnahmen dürften dann oftmals ein Punkt sein, der im arbeitsrechtlichen Fokus steht. Sinnvoller Einsatz von Befristungen, weitere Beibehaltung von Kurzarbeit, der Abschluss von Aufhebungsverträgen, der bereits derzeit krisenbedingt praktizierte „Verleih“ von Arbeitnehmern an Drittunternehmen und insbesondere auch betriebsbedingte Kündigungen werden dann Maßnahmen sein, die Unternehmen in Betracht ziehen und Arbeitnehmer erfahren dürften. Der Schwerpunkt des Seminars liegt daher insbesondere auf den Personalanpassungsmaßnahmen infolge Corona.
Im Einzelnen: