Wie Arbeitgeber jetzt handeln müssen
Am 18. April 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den mit Spannung erwarteten Referentenentwurf zu den genauen Anforderungen durch die Arbeitszeiterfassungspflicht veröffentlicht. Hintergrund ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 (Az.: 1 ABR 22/21), in dem Arbeitgeber – unabhängig von der Größe des Unternehmens und der Existenz eines Betriebsrates – zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten verpflichtet werden.
In dem Seminar werden wir uns mit folgenden Fragen beschäftigen: