Arbeitszeitrecht und moderne Arbeitszeitgestaltung stehen durch flexible Arbeitsformen, mobile Arbeit und Arbeiten 4.0 im Fokus. In der Praxis geht es darum, Arbeitszeiten effizient zu planen, zu vergüten und zu erfassen und zugleich die Vorgaben von Arbeitszeitgesetz, Mindestlohngesetz, Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsverfassung einzuhalten.
Das Seminar orientiert sich an der Gliederung von den rechtlichen Grundlagen über die zentralen Begriffe und Regelungen des ArbZG (Arbeitszeit, Ruhezeit, Pausen, Reisezeiten, Sonn- und Feiertagsarbeit, Sonderformen der Arbeit, Arbeit im Ausland, Aufzeichnungspflichten) bis hin zu den Herausforderungen von Arbeiten 4.0 und der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitszeitfragen.
Vor diesem Hintergrund stellen sich in der Praxis insbesondere folgende Fragen:
- Welche gesetzlichen, arbeitsvertraglichen, tariflichen und betriebsverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind bei der Arbeitszeitgestaltung zu beachten?
- Wie sind Begriffe wie Arbeitszeit, Ruhezeit, Pausen, Reisezeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem ArbZG rechtlich einzuordnen?
- Welche Besonderheiten gelten für Sonderformen der Arbeit (z.B. Ruf- und Bereitschaftsdienste) sowie für Arbeit im Ausland?
- Welche Anforderungen gelten an eine rechtskonforme Arbeitszeiterfassung, und welche Aufzeichnungspflichten treffen den Arbeitgeber?
- Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der Einführung und Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen und Arbeitszeiterfassungssystemen?
- Welche Rechtsfolgen und Haftungsrisiken drohen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitrecht und fehlerhaften Gestaltungskonzepten?
Ziel des Seminars ist es, ein kompaktes, praxisorientiertes Verständnis für Chancen und Grenzen moderner Arbeitszeitgestaltung zu vermitteln und konkrete, rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten für die arbeitsrechtliche Praxis aufzuzeigen; dabei wird auch der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften vom 19.06.2026 berücksichtigt.