In keinem anderen medizinischen Fachgebiet sind die Anforderungen an die Aufklärung strenger, und in nahezu allen Haftungsfällen wird über die Frage nach deren Korrektheit heftig gestritten
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Medizinrecht“ (2,5 Zeitstunden).