Bei der Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich des Arzthaftungsrechts liegen die Probleme häufig im Detail. Das Seminar widmet sich daher ausgewählten Problemen rund um das Arzthaftungsrecht und beleuchtet diese näher. Im Vordergrund steht eine vertiefte Darstellung und Behandlung ständig wiederkehrender Themen, deren systematische Einordnung und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten der anwaltlichen Tätigkeit.
Themenauswahl
- Richtiger Anspruchsgegner
- Diagnosefehler vs. Befunderhebungsfehler
- Primärschädigung vs. Sekundärschädigung
- Feststellungsklage, Leistungsklage oder selbständiges Beweisverfahren?
- Besonderheiten im Falle des Versterbens des Patienten
- Anspruch auf Benennung der beteiligten Ärzte
- Chance Streitverkündung“