Probleme, die häufig erst beim Abrechnen zu Tage treten, haben ihre Ursache meist in einer mangelhaften Leistungsbeschreibung oder unzureichenden Kalkulation. In Unkenntnis der einschlägigen Regelwerke werden häufig falsche Mengen angegeben oder nicht passende Mengeneinheiten verwendet. Die Fehler sind vielfältig, die Folgen auch. Nachträge und Meinungsverschiedenheiten bei der Abrechnung dieser Leistungen sind dann vorprogrammiert.
Anhand von Beispielen aus der Praxis erhalten Sie Vorschläge und Tipps, wie möglichst effizient und zielgerichtet genau das abgerechnet werden kann, was tatsächlich vertraglich vereinbart ist. Wichtigste Vertragsbestandteile neben der Leistungsbeschreibung sind hier in aller Regel die Abschnitte 5 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C.
Im Seminar werden Ihnen unter genauerer Betrachtung der VOB die Zusammenhänge zwischen Leistungsbeschreibung und Abrechnung nähergebracht. Vorgestellt werden die für die Abrechnung einschlägigen Paragrafen der Teile A und B. Sie lernen die Systematik der VOB/C kennen und wissen künftig sofort, wo Sie gegebenenfalls nachschauen können, um die richtige Lösung für ein Abrechnungsproblem zu finden.
Sie erkennen Abweichungen von einschlägigen Abrechnungsregeln und können somit bereits bei der Kalkulation bzw. Angebotserstellung darauf reagieren. Lernen Sie typische Abrechnungsfehler zu vermeiden bzw. professionell damit umzugehen. Setzen Sie berechtigte Ansprüche durch und wehren Sie unberechtigte Forderungen ab.
Themen
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
- Wichtige Paragrafen für Aufmaß und Abrechnung
- Zusammenhänge zwischen den Teilen A, B und C
- Teil C - Systematik, Besonderheiten, Neuerungen seit 2016
Tipps und Beispiele aus der Praxis insbesondere zu
ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"
ATV DIN 18330 "Mauerarbeiten"
ATV DIN 18331 "Betonarbeiten"
ATV DIN 18350 "Putz- und Stuckarbeiten"
ATV DIN 18353 "Estricharbeiten"
ATV DIN 18451 "Gerüstarbeiten"
- Typische Fehler und ihre Auswirkungen
- Mögliche Nachträge bzw. deren Vermeidung
- Wer hat Recht und wo steht das?