Onlineseminar6 Std.Vergaberecht

Auftragsvergabe nach der SektVO

Die Besonderheiten des Sektorenvergaberechts beherrschen und seine Spielräume nutzen

Angeboten von IBR SEMINAREReferent: Dr. Marc Opitz
Veranstalter:
IBR SEMINARE
Rechtsgebiet:
§15 FAO Stunden: 6 Std.
Onlineseminar
439,00 €

Kursbeschreibung

Das Seminar behandelt aktuelle Entwicklungen bei der Beschaffung in den Sektoren Energieversorgung, Trinkwasserversorgung und Verkehr. Es behandelt nicht nur vergaberechtliche Grundlagen, sondern beschäftigt sich auch mit der Gestaltung von Vergabeverfahren und der Ausnutzung von Gestaltungsspielräumen. So wird etwa ausführlich auf die Durchführung von Verhandlungsverfahren eingegangen, die im Sektorenbereich zur ständigen Vergabepraxis gehören. Das Seminar zeigt nicht nur vergaberechtliche Rahmenbedingungen und Risiken auf, sondern auch effiziente und praxistaugliche Verfahrensstrategien.

1. Anwendbarkeit des Sektorenvergaberechts

  • Welche Sektorentätigkeiten werden erfasst
  • Umgang mit gemischten Aufträgen
  • Sektorentätigkeit durch private Unternehmen 
  • Freistellung vom Sektorenvergaberecht 
  • Konzernprivileg, Joint-Venture-Privileg und Inhouse-Vergabe

2. Beschaffungsorganisation im Versorgungskonzern

  • Zentrale Beschaffungsstellen
  • Bedarfsbündelung über Rahmenverträge
  • Internationale Beschaffung

3. Die Verfahrensregeln

  • Vergabearten und Verfahrensfristen
  • Freie Wahl der Vergabeart: Das Verhandlungsverfahren gestalten und beherrschen
  • Präqualifizierungssysteme im Sektorenbereich
  • Besonderheiten der Eignungsprüfung und der Angebots­wertung

4. Die Deutsche Bahn AG als Auftraggeber

  • Auftraggebereigenschaft
  • Auftragsvergaben im Anwendungsbereich der "Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV)"
  • Beschaffungspolitik und Beschaffungspraxis

Termin / Kursort

Online

Mi., 04.11.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Mi., 04.11.2026 09:30 bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Dr. Marc Opitz
Preise
Normalpreis
439,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.