Beleuchtet werden praktische Möglichkeiten der Durchsetzung und Abwehr von bauvertraglichen Forderungen, darunter die Rüge der Prüfbarkeit von Abschlags- und Schlussrechnungen, die Durchsetzung über die Anforderung einer Sicherheit (§§ 650e, 650f BGB) sowie die gerichtliche Durchsetzung und Abwehr (gerichtliches Mahnverfahren, Urkundenprozess, Eilrechtsschutz, Werklohnklage).