Ausgewählte Probleme der Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung

Rechtsgebiet:
Familienrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Präsenzkurs
215,00 €
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Kursbeschreibung

 Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Familienrecht (5 h)

 Inhalt:

I. Die wichtigsten nebengüterrechtlichen Ansprüche in der anwaltlichen Praxis 

  1. Konkludente Ehegatteninnengesellschaft
  2. Ehebezogene Zuwendung
  3. Familienrechtlicher Kooperationsvertrag.

Das Problem: Angenommen, ein Ehegatte hat zugunsten des anderen erhebliche Sachleistungen (Vermögenstransfers) oder Arbeitsleistungen erbracht und der Zugewinnausgleich scheitert an Tatsachen (sog. gestörter Zugewinnausgleich: verbrauchtes Anfangsvermögen oder überschuldetes Endvermögen) oder an der Rechtslage (Gütertrennung oder modifizierter Zugewinnausgleich.

Zur Lösung: abgehandelt werden die Tatbestandsvoraussetzungen, die Rechtsfolgen, die Konkurrenz zum Zugewinnausgleich, taktische Fragen.

II. Das Kapitalwahlrecht bei Lebensversicherungen
Das Problem: Ein Ehegatte übt sein Kapitalwahlrecht nach dem güterrechtlichen Endstichtag des § 1384 BGB aus. Ist es sowohl für den Versorgungs- als auch für den Zugewinnausgleich verloren?
Zur Lösung: Es wird die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorgetrage 

III. Die Altersvorsorge des Unternehmerehegatten über Kapitalanlagen im Falle der Gütertrennung oder des gestörten Zugewinnausgleichs.

Es wird die Funktionsäquivalenzrechtssprechung des BGH dargelegt und die dazu aktuell ergangene obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, OLG Frankfurt) 

  • Referent:
    Dr. Thomas Herr, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Zappek Humburg & Partner, Rechtsanwälte mbB Notare, Kassel.Dr. herr ist beim Deutschen Familienrechtstag engagiert, seit vielen Jahren in der Anwaltsfortbildung tätig und hat ca. 100 Veröffentlichungen vorzuweisen. Jährlich erscheint sein Jahresrückblick zum Nebengüterrecht in der FF. Er gehört nach dem Focus-Ranking zu den erfolgreichsten deutschen Familienrechtsanwälten.

Termin / Kursort

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