Die Instrumentarien des besonderen Städtebaurechts sind nach wie vor von großer Bedeutung. Insbesondere das Erhaltungsrecht (Stichwort: Milieuschutz) ist derzeit schwer in Mode, um vor allem in Ballungsräumen steuernd eingreifen zu können und Gentrifizierungsprozesse zu dämpfen. Hinzu kommt das Instrument des sog. „Umwandlungsverbotes“ welches nach Hamburg, München und Berlin auch in anderen Kommunen eingeführt wird. Erstaunlicherweise wissen auch „alte Hasen“ des Baurechts oft nur wenig über das besondere Städtebaurecht. So ist sich z.B. kaum ein Investor darüber bewusst, dass befristete gewerbliche Mietverträge im Sanierungsgebiet unwirksam sind, wenn sie nicht genehmigt sind.
Grobgliederung:
A. Sanierungsrecht
I. Grundlagen des Sanierungsrechts
1. Anwendungsbereich des Sanierungsrechts
2. Abgrenzung zu anderen städtebaulichen Instrumenten
3. Ablauf der Sanierung (Überblick)
II. Vor der Gebietssanierung: Die Beschränkungen im Untersuchungsgebiet
III. Während der Gebietssanierung: der sanierungsrechtliche Genehmigungsvorbehalt
1. Allgemeines
2. Der Ankauf eines Grundstücks im Sanierungsgebiet
3. Die Genehmigung von Grundstückbelastungen
4. Die Genehmigung von baulichen Änderungen, Nutzungsänderungen und Modernisierungen
5. Die Genehmigung von längerfristigen Mietverträgen
6. Die Genehmigung von Baulasten und Teilungsvorgängen
7. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
IV. Nach der Gebietssanierung: der Ausgleichsbetrag
1. Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet
2. Abschluss der Sanierung
3. Der Ausgleichsbetragspflichtige
4. Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung
5. Die anrechenbaren Abzugsposten
6. Entfallen/Absehen/Erlass
7. Landesrechtliche Vorschriften
8. Festsetzungsverfahren und Rechtsschutz
9. Die Umwandlung in ein Tilgungsdarlehen
B. Erhaltungsrecht
I. Arten von Erhaltungsgebieten
II. Voraussetzungen für den Erlass einer Erhaltungssatzung
1. Formelle Anforderungen
2. Materielle Anforderungen
III. Der erhaltungsrechtliche Genehmigungsvorbehalt
1. Städtebauliche Erhaltungssatzung § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. Abs. 3 BauGB
2. Soziale Erhaltungssatzung § 172 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 4 BauGB
IV. Das Umwandlungsverbot
1. Rechtsverordnung der Landesregierung
2. Erfasste Vorgänge
3. Sicherung des Genehmigungsvorbehalts (§ 172 Abs. 1 S. 5 und 6)
4. Ansprüche auf Genehmigung
V. Das Vorkaufsrecht
1. Ausschluss
2. Abwendung
3. Verfahren
Umfang: 53 Seiten