Baltes: Aktuelle Rechtsprechung zum Unmittelbarkeitsgrundsatz und seinen Durchbrechungen

Rechtsgebiet:
Strafrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
79,00 €
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Kursbeschreibung

Baltes: Aktuelle Rechtsprechung zum Unmittelbarkeitsgrundsatz und seinen Durchbrechungen

Referent: Arno Baltes, Vorsitzender Richter (als Abteilungsleiter) beim Landgericht Nürnberg-Fürth


Ein wesentlicher Pfeiler des Strafprozesses ist der Grundsatz der Unmittelbarkeit, der vom Tatgericht verlangt, seine Feststellungen aus direkten Quellen zu schöpfen. Mit diesem Grundsatz gerät an sich jede Erhebung eines Urkundenbeweises in Konflikt, weil die Feststellung des Gedankeninhalts, der durch die Urkunde indirekt vermittelt wird, auch unmittelbar durch persönliche Anhörung des Urhebers (der Gedanken) erfolgen könnte. Die Auflösung des Konflikts hat der Gesetzgeber mit den Kollisionsnormen der §§ 250 ff. StPO vorgenommen.

Will das Tatgericht eine der in §§ 250 ff. StPO normierten Durchbrechungen des Unmittelbarkeitsgrundsatzes nutzen, um eine Urkunde – insbesondere: ein Vernehmungsprotokoll – mit belastendem Inhalt in die Hauptverhandlung einzuführen, dann droht dies die Verteidigungsmöglichkeiten (zu denken ist zum Beispiel an Fragen und Vorhalte) einzuschränken. Von daher sollte der Verteidiger bzw. die Verteidigerin wissen, in welchen prozessualen Konstellationen man sich mit Aussicht auf Erfolg gegen die Erhebung (bzw. die Verwertung) des Urkundenbeweises zur Wehr setzen kann.

Das Gerüst des Seminars werden überwiegend aktuelle höchstrichterliche Urteile und Beschlüsse zu einschlägigen Verfahrensfragen bilden. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidungen sollen die jeweils berührten tatbestandlichen Voraussetzungen der Kollisionsnormen thematisiert und, soweit darüber hinausgehend veranlasst, die in Betracht kommenden Reaktionen in der Hauptverhandlung bzw. die Rügemöglichkeiten in der Revisionsinstanz angeschnitten werden.


Termin / Kursort

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