Präsenzkurs6 Std.Bau- und Architektenrecht

Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B

Intensivkurs

Angeboten von IBR SEMINAREReferent: Dr. Wolfgang Kau
Veranstalter:
IBR SEMINARE
Rechtsgebiet:
Bau- und Architektenrecht
§15 FAO Stunden: 6 Std.
Präsenzkurs
469,00 €

Kursbeschreibung

Jedes Bauwerk ist ein Unikat. Bauwerke werden arbeitsteilig an einem Standort mit teils unbekannten Eigenschaften aus vielen Bauteilen unterschiedlicher Materialien von Personen zusammengesetzt, die meist erstmalig zusammenarbeiten. Dass es kaum ein substantielles Bauobjekt ohne Baumängel gibt, liegt daher in der "Natur der Sache". Leider haben oft schon kleine Fehler gravierende technische und wirtschaftliche Folgen. Der richtige Umgang mit Mängeln will daher gelernt sein, zumal hierbei viele Aspekte ineinandergreifen. Wer in dieser Gemengelage Fehler macht, muss am Ende oft auch für fremde Fehler zahlen. Dabei ist der richtige Umgang mit Mängeln kein Hexenwerk. Für alle, die mit der Planung oder Errichtung von Bauwerken zu tun haben, lohnt daher eine Beschäftigung mit den Grundlagen des Mängelrechts. Das Seminar vermittelt einen Überblick über die in der Baupraxis wichtigsten Grundlagen des Mängelrechts nach BGB und VOB/B.
  1. BGB-Bauvertrag und VOB-Bauvertrag
  2. Abnahme
  3. Der Mangelbegriff
  4. Mängelrechte vor Abnahme
  5. Mängelrechte nach Abnahme
  6. Rechtliche Besonderheiten beim Einkauf von Baustoffen und (vorgefertigten) Bauteilen
  7. Schwarzarbeit
  8. Mitverschulden des Bauherrn
  9. Gesamtschuld
  10. Verjährung 
  11. Deliktische Haftung des AN für Folgeschäden
  12. Arglist und Organisationsverschulden
  13. Mängelbürgschaft und ihre Verjährung
  14. Mangelfeststellung durch Gutachten
  15. Selbständiges Beweisverfahren

Termin / Kursort

Leipzig

Mo., 12.10.2026Verfügbar
Radisson Blu Hotel Leipzig
Veranstaltungsinformation
Termin
Mo., 12.10.2026 09:30 bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Radisson Blu Hotel Leipzig
Augustusplatz 5-6
04109 Leipzig
Referent
Dr. Wolfgang Kau
Preise
Normalpreis
469,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Teilnahmebescheinigung
Vor Ort sowie digital.
Storno & Umbuchung
Regelt der Anbieter – siehe dessen AGB.
Verpflegung & Organisation
Nach den Angaben des Anbieters.