Der Auftragnehmer eines Werk- bzw. Bauvertrags ist dazu verpflichtet, seine Leistung dem Auftraggeber (im Wesentlichen) frei von Mängeln zu übergeben. Vielfach wird jedoch behauptet, dass es gar keine mangelfreien Bauwerke gibt. Wenngleich sich auf der Baustelle oftmals über technische Details gestritten wird, ist die Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfang ein Auftragnehmer für einen vom Auftraggeber z. B. als Mangel gerügten Defekt oder eine als solche beanstandete Abweichung vom „Bausoll“ tatsächlich verantwortlich ist, eine (letztlich von einem Gericht zu entscheidende) Rechtsfrage. Deshalb sind zumindest grundlegende Rechtskenntnisse für alle mit dem Thema „Mängel“ befassten Baubeteiligten unerlässlich. Ziel des Seminars ist es, vor allem Baupraktikern einen fundierten Überblick über die wichtigsten Themen des Mängelhaftungsrechts nach BGB und VOB/B zu geben. Dabei werden insbesondere die in der Baupraxis auftretenden und zu finanziellen Nachteilen führenden „Tretminen“ des Mängelhaftungsrechts aufgezeigt und Hinweise gegeben, wie mit ihnen umzugehen ist. Das Seminar ist als Grundlagenveranstaltung für Teilnehmer ohne (vertiefte) rechtliche Vorkenntnisse konzipiert.
- Mangelbegriff nach BGB und VOB/B
- Bedeutung des Mangelbegriffs, z. B. für die Abnahme
- Verhältnis zwischen vereinbarter Beschaffenheit und funktionalem Mangelbegriff
- Begriff und Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik
- Ausnahmen von der Mangelverantwortlichkeit, insbes. durch Bedenkenhinweis
- Mängelrechte nach VOB/B und BGB – Voraussetzungen und Rechtsfolgen
- Verweigerung der Mangelbeseitigung, insbes. wegen Unverhältnismäßigkeit
- Beteiligung des Auftraggebers an den Kosten der Mangelbeseitigung
- Verjährung der Mängelansprüche