Das Einheitspatent wird voraussichtlich im April 2023 in Kraft treten und das jahrzehntelange Ringen um ein einheitliches europäisches technisches Schutzrecht zum Abschluss bringen. Gleichzeitig wird das Einheitliche Patentgericht seine Tätigkeit aufnehmen, welches in allen Mitgliedsstaaten für Klagen in Zusammenhang mit Einheits- und Bündelpatenten zuständig sein wird. Das Seminar vermittelt die Vor- und Nachteile des Einheitspatents und führt in das gerade in der Anfangsphase von Rechtsunsicherheit geprägte Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht ein.