Der Allgemeine Teil des VVG gilt grundsätzlich für alle Versicherungszweige und bildet damit die Grundlage des Versicherungsvertragsrechts. Nicht nur wegen ihrer hierbei besonderen Bedeutung, sondern auch wegen einer Vielzahl jüngerer Entscheidungen soll schwerpunktmäßig zunächst ein Blick in das Recht der vertraglichen Obliegenheit geworfen werden.
Sodann ist auf die vorvertragliche Anzeigeobliegenheit wegen ihrer nicht minderen Wichtigkeit und auch der hierzu jüngst zahlreich veröffentlichen Entscheidungen einzugehen.
Aus dem Inhalt:
A. Vertragliche Obliegenheiten
B. Vorvertragliche Anzeigepflicht
Umfang: 45 Seiten