Beratungshilfe – Entwicklung und Neuerungen
Beratungshilfe gehört bei den meisten Rechtsanwälten zum Alltagsgeschäft. Nicht selten stellt die Tätigkeit dabei ein Verlustgeschäft dar, insbesondere dann, wenn sich ausgiebige Auseinandersetzungen mit dem Gericht – sei es über die Bewilligung an sich, sei es über die Vergütung – daran anschließen. Die abrechnungsfähigen Vergütungen sind gering – die Mandate werden daher zu Recht auch als Aufopferungsmandate oder billige Entschädigung standesrechtlicher Pflichten verstanden. Gleichwohl gehören die Gebühren kalkulatorisch auch zu unverzichtbaren Grundeinnahmen jeder Kanzlei. Das vorliegende Seminar widmet sich dem Thema Beratungshilfe, gibt einen Überblick über das weite Thema und zeigt insbesondere auf, welche Prüfungspunkte die Gerichte dabei insbesondere in den Fokus nehmen.
Alle stattgefundenen Reformen und Veränderungen – zuletzt zur Frage der Vorlage des Originalberechtigungsscheines bei Abrechnung in elektronischer Form – sind dabei aufgearbeitet. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die neuen Freibeträge werden in Grundzügen thematisiert. Neben einer vollständigen Betrachtung der Bewilligungsvoraussetzungen wird auch das Vergütungsrecht insoweit ausführlich thematisiert. Die Teilnehmer lernen das Gebiet kennen, sicher anzuwenden und Fallstricke gegenüber dem Gericht vermeiden.
Zielgruppe: Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtspfleger
Preis pro Teilnehmer:
99,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Für alle Webinare erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung vom Deutschen Anwaltverlag.
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Ihr Referent: Stefan Lissner
Dipl.-Rpfl. (FH) Stefan Lissner ist stellv. Landesvorsitzender des Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Baden-Württemberg e.V. sowie langjähriger Insolvenzrechtspfleger beim Insolvenzgericht Konstanz.
Neben seinem Buch zum Prozesskosten- und Beratungshilferecht (4. Aufl. 2022) ist im Jahr 2016 sein Handbuch zum Insolvenzrecht (Lissner/Knauft) sowie im Jahr 2021 sein Buch zu den wichtigsten Fragen des Insolvenzrechts (Lissner/Dorell, 3. Aufl. 2021) erschienen. Die Neuauflage des Werks „Die Prüfung von Vergütungsanträgen im Insolvenzverfahren“ (Haarmeyer/Lissner/Metoja) ist für 2. Aufl. 2024 angekündigt. Die 1. Auflage seines Werks zur Aufsicht über den Insolvenzverwalter (Haarmeyer/Lissner/Metoja) ist in diesem Jahr erschienen.
Darüber hinaus kommentiert Stefan Lissner seit der 3. Aufl. die InsVV im Fachanwaltskommentar zum Insolvenzrecht von Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier sowie seit der 10. Aufl. das Kapitel „Verfahrensbeendigung“ im Werk „Mohrbutter/Ringstmeier – Handbuch Insolvenzverwaltung“. Im Praxishandbuch Insolvenzrecht (ehem. Riedel) hat Stefan Lissner ab der 101. EL die Mitherausgeberschaft und Autorenschaft übernommen. Im RVG Kommentar von Bischof/Jungbauer/Bräuer/Hellstab/Klüsener/Naumann übernimmt er in der für 2024 angekündigten 10. Auflage des Werks die Kommentierung des Themas „Strafkosten“ als mitwirkender Autor.
Stefan Lissner ist zudem durch seine weit über 400 Fachbeiträge in juristischen Fachmagazinen und zahlreichen Vorträge bekannt. Darüber hinaus ist er auch Prüfer in der Fachhochschulausbildung zum Dipl.-RPfl. (FH), Referent an den Sparkassenakademien Baden-Württemberg und Bayern, Schriftleiter der Kommunalkassenzeitschrift (KKZ) sowie Lehrbeauftragter an den HS Ravensburg-Weingarten (2017) und Allensbach Konstanz (bis März 2023).