Onlineseminar2.5 Std.Steuerrecht

Betriebliche Verschonungsreglungen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer

Angeboten von Juristische Fachseminare
Rechtsgebiet:
  • Steuerrecht
  • Erbrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
ab 89,00 €
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Kursbeschreibung

Das Seminar stellt die grundsätzliche Systematik der Begünstigungs- und Verschonungsregelungen bei betrieblichen Vermögen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer anschaulich dar. Gleichzeitig werden die Teilnehmenden auf den neusten Stand gebracht. Die Verschonungsregelungen für betriebliche Vermögen sind recht komplex. Zudem sind aktuell mehrere wichtige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer anhängig, die Auswirkungen auf praktische Entscheidungen haben können.

Von besonderer Bedeutung sind dabei die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zum 90 %-Test und zur Optionsfalle des BFH. Die Reaktionen der Finanzverwaltung auf die Urteile haben wichtige Auswirkungen, auf die sich die Beratungspraxis einstellen muss. In der Praxis wird die Optionsverschonung nur noch selten zu realisieren sein. Allerdings lässt ein noch anhängiges BFH-Verfahren auf eine Erleichterung hoffen.

Das Seminar zeigt die Voraussetzungen der Befreiungen auf. Die Unterschiede in der Definition des jungen Verwaltungsvermögens und der jungen Finanzmittel sowie insbesondere der bedeutsamen Rechtsfolgen erläutert das Seminar ebenfalls.

 

  • Begünstigungsfähiges versus begünstigtes Vermögen
  • Verschonungsvoraussetzungen
    - Eingangsprüfung: 90 %-Test
    - Reaktion auf das Urteil des BFH zum 90 %-Test
    - Optionsverschonung in vollem Umfang
    - Optionsfalle des BFH
  • Verwaltungsvermögenskatalog und Ausnahmen
    - Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke
    - Leistungsbündeltheorie in Rechtsprechung und Praxis
    - Parkhaus und Lagerbewirtschaftung als Verwaltungsvermögen
    - Wertpapiere
    - Geleistete Anzahlungen
    - Finanzmittel
  • Verbundvermögensaufstellung
  • Investitionsklausel
  • Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel
  • Hinweis: Nachversteuerungstatbestände
    - Lohnsummenregelung
    - Behaltensregelung
    - Überentnahmeverbot

Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.