Selbststudium5 Std.Sozialrecht

Betriebsprüfung und Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen – 5 Std.

Angeboten von Prof. Dr. Stefan Jäger - Fortbildung im SchneeReferent: Prof. Dr. Stefan Jäger, Rechtsanwalt und Fachanwalt im Sozial-, Versicherungs- und Medizinrecht - Lehrbeauftragter an der Karlshochschule
Rechtsgebiet:
Sozialrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Selbststudium
Dieser Kurs ist zur Zeit leider nicht buchbar. Wir haben noch sehr viele weitere passende Kurse im Angebot. Schauen Sie doch einfach einer Alternative!

Kursbeschreibung

In diesem Kurs im Selbststudium gem. § 15 IV FAO im Sozialrecht stellen wir Ihnen ausgewählte  aktuelle und praxisrelevante Urteile zur Betriebsprüfung und Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Verfügung.

Themen: 
• Versicherungspflicht des Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH  • Kein Vertrauensschutz in die sogenannte Kopf-und-Seele-Rechtsprechung  • Sozialversicherungspflicht eines Hausmeisters • Abhängige Beschäftigung eines Fahrlehrers ohne Fahrschulerlaubnis  • Sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit einer hauptberuflich selbständigen  Rechtsanwältin  • Schätzungsbefugnis des Rentenversicherungsträgers hinsichtlich der Höhe der  Arbeitsentgelte

So gehts:  
In 3 einfachen Schritten absolvieren Sie die Fortbildung:     
  1. Skript mit aktuellen Urteilen herunterladen 
  2. Skript durcharbeiten 
  3. Multiple-Choice-Test online oder als PDF ausfüllen 
Einen Eindruck von Skript und Lernerfolgskontrolle können Sie sich unter dieser Beschreibung bei "Kursunterlagen" verschaffen.  
Starten Sie sofort nach Abschluss der Buchung.   Erledigen Sie Ihre Fortbildung  flexibel wann und wo Sie wollen. Auch mit Unterbrechungen.   

Zahlen Sie direkt und   bequem über rechtsanwalt-fortbildung.net per    PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisung. 

Sie erhalten Ihre    Bescheinigung über die Erfüllung Ihrer Fortbildungsstunden    innerhalb von 24 Stunden und für den Tag an dem Sie die erfolgreiche Lernerfolgskontrolle bei uns eingereicht haben.   
Bei unserem Angebot berücksichtigen wir alle Vorgaben des §§ 15 Abs. 4 FAO. Die Anerkennung obliegt der jeweiligen Rechtsanwaltskammer. Dem Anbieter sind keine Fälle bekannt, in denen ein Selbststudienkurs im hier angebotenen Format nicht anerkannt wurde. Sollten Sie Probleme mit der Anerkennung haben, bitten wir um Rückmeldung.

Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Anrechnung im Selbststudium
Max. 5 Zeitstunden pro Jahr anrechenbar (§ 15 Abs. 4 FAO).
Lernerfolgskontrolle
Erforderlich; bei Nichtbestehen wiederholbar.
Verfügbarkeit
Jederzeit bearbeitbar – Sie benötigen nur ein internetfähiges Gerät.