Bettina Schmidt: Betriebliches Eingliederungsmanagement: Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

Rechtsgebiet:
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Selbststudium
138,00 €

Kursbeschreibung

Mit der Vorschrift des § 167 Abs. 2 SGB IX hat der Gesetzgeber seit dem 1.5.2004 die rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers für ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) begründet.

§ 167 Abs. 2 S. 1 SGB IX enthält als Grundvorschrift für das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) die folgende Regelung: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).

In den vergangenen Jahren sind wichtige gerichtliche Entscheidungen und gesetzliche Neuregelungen zum bEM ergangen, die in dem vorliegenden Skript dargestellt werden sollen.

Inhaltsverzeichnis

I. Betriebliches Eingliederungsmanagement

1. Anwendungsbereich der Regelung in § 167 Abs. 2 SGB IX

2. Einleitung und Ende des bEM-Prozesses

3. Anforderungen an ein ordnungsgemäßes bEM

4. Zustimmung des Betroffenen

5. Hinzuziehung einer Vertrauensperson

6. Schweigepflicht und Geheimhaltung und Datenschutz

7. Auswirkungen eines unterlassenen bEM

8. Darlegungs- und Beweislast

9. Bedeutung für das Zustimmungsverfahren nach §§ 168 ff. SGB IX

10. Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen

11. Einbindung der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes

12. Förderungsmöglichkeiten durch Rehabilitationsträger und Integrationsamt

Anhang

Strukturierter Ablaufplan eines BEM

Umfang

77 Seiten

Termin / Kursort

Selbststudium

Veranstaltungsinformation
Information
Dieser Kurs wird als Selbstudium durchgeführt. Nach erfolgreicher Buchung dieses Kurses können Sie ihn wann und wo sie wollen absolvieren.
Referent
Rechtsanwältin Bettina Schmidt, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Bonn
Preise
Preis
138,00 € zzgl. USt.