Bettina Schmidt: Teil 2: Betriebliches Eingliederungsmanagements (BEM) bei der Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers nach einer Arbeitsunfähigkeit
Referentin: Rechtsanwältin Bettina Schmidt, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Bonn
Eine COVID-19-Infektion, aber auch andere Erkrankungen, können zu einer Minderung der Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers führen. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig war, stellt sich in der arbeitsrechtlichen Praxis häufig die Frage, wie eine Wiedereingliederung dieses Arbeitnehmers nach einer Arbeitsunfähigkeit gestaltet werden kann und muss.
Aus Arbeitnehmersicht steht dabei die Frage im Vordergrund, ob der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich einen Anspruch auf Zuweisung eines leidensgerechten, an seine Leistungsfähigkeit angepassten und/oder veränderten Arbeitsplatzes gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen kann. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob der Arbeitnehmer schwerbehindert oder gleichgestellt ist.
Arbeitgeber wiederum stehen vor der Herausforderung, wie eine Anpassung des alten Arbeitsplatzes an die neue, in der Regel verminderte Leistungsfähigkeit gestaltet werden kann und haben nicht selten den Wunsch, den Arbeitnehmer personenbedingt zu kündigen.
Das Seminar zeigt auf, wie mit diesen schwierigen Situationen des Arbeitslebens aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht bestmöglich umgegangen werden kann. Neben der Behandlung aller rechtlich relevanten Fragestellungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung gibt das Seminar im
Teil 1 auch einen Überblick über den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Schadensersatz bei nicht leidensgerechter Beschäftigung.
Ein weiterer Schwerpunkt im
Teil 2 liegt in der Klärung der Frage, in welchen Fallgestaltungen ein BEM-Verfahren sinnvoll oder sogar, z.B. vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung, zur Vermeidung rechtlicher Nachteile für Arbeitgeber geboten ist.
Die Teilnehmer erhalten eine aktuelle Arbeitsunterlage mit ausführlicher Darstellung der aktuellen Rechtsprechung, wichtigen Praxistipps und Mustertexten, sowie im Teil 2 einen BEM-Ablaufplan.
Die Seminarreihe "
Minderung der Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers – Kündigung oder Weiterbeschäftigung?" gliedert sich in zwei Seminare á 2,5h. Diese können einzeln gebucht werden!
Di., 22. Juni 2021, 09.00-11.45 Uhr (2,5h)
Teil 1: Krankheitsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem angepassten Arbeitsplatz
Do., 24. Juni 2021, 13.45-16.30 Uhr (2,5h)
Teil 2: Betriebliches Eingliederungsmanagements (BEM) bei der Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers nach einer Arbeitsunfähigkeit
Teil 2: Betriebliches Eingliederungsmanagements (BEM) bei der Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers nach einer Arbeitsunfähigkeit
I. Inhalt des betrieblichen Eingliederungsmanagements
• persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
• Anforderungen der Rechtsprechung an ein ordnungsgemäßes BEM
• Mindeststandards
• Rechtsprechung zum BEM bei Kurzerkrankungen und befristeter Erwerbsminderungsrente
• Reaktionsmöglichkeiten bei häufigen Kurzerkrankungen
• Probleme bei langfristig erkrankten Mitarbeitern
• Reaktionsmöglichkeiten bei Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen, Medikamente)
• Klärung des Restleistungsvermögens des Arbeitnehmers
• Einschaltung des Betriebsarztes
• mögliche Maßnahmen im BEM/Rehaleistungen
• Präventionsmöglichkeiten zur Vermeidung weiterer AU-Zeiten
II. Information des betroffenen Mitarbeiters und Zustimmung
III. Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen
• Zwingende Mitbestimmung - § 87 BetrVG
• Betriebsvereinbarung
• örtliche gemeinsame Servicestellen
• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
• Förderungsmöglichkeiten durch Rehabilitationsträger und das Integrationsamt
IV. Einbindung der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes
• örtliche gemeinsame Servicestellen
• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
• Förderungsmöglichkeiten durch Rehabilitationsträger und das Integrationsamt
V. Auswirkungen auf den Kündigungsschutz
• Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
• Darlegungs- und Beweislast
• Kündigung nach Durchführung des BEM
VI. Bedeutung für das Zustimmungsverfahren nach den §§ 168 ff. SGB IX bei Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
VII. Ablaufplan eines BEM