Beurteilung von Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung
In allen Deliktsbereichen finden sich Protokolle von Zeugenaussagen, die den Angeklagten belasten. Für die Frage, ob eine Verurteilung oder ein Freispruch zu erwarten sind, kommt es entscheidend auf die Qualität der einzig den Beschuldigten belastenden Zeugenaussage an.
Fundierte aussagepsychologische Kenntnisse können helfen, überhaupt die richtigen Fragen an den Zeugen zu stellen und damit der Wahrheit zumindest ein Stück näher zu kommen.
Im Seminar werden anhand authentischer Fälle typische Situationen in einer Hauptverhandlung dargestellt, Tipps zu "richtigen" Fragetechnik und Verteidigungsstrategie gegeben.
Die Teilnehmer erhalten anstelle eines Seminarskriptes das Fachbuch der Dozentin
"Zeuge und Aussagepsychologie",
C.F. Müller Verlag im Wert von 44,95 €
ISBN 978-3-8114-4861-2
Vorbereitung auf die Aussage
Aktenstudium zum Aussageinhalt und Zustandekommen der Aussage
Vergleich mit anderen Aussagen
Vor- und Nachteile eines Fragenkatalogs
Erstellen eines Themenkatalogs
Strategische Befragungsüberlegungen
Belehrung des Zeugen
Belehrung "lege artis"?
erweiterte und qualifizierte Belehrung
Besonderheiten bei sog. Opferzeugen
Fragearten
Vorhalte, Reaktion des Zeugen auf Befrager, Antwortverhalten, Fragetechniken
Beanstandung
Gerichtsentscheidung,
Intervention gegen Beanstandung
Intervention des Gerichts gegenüber Verteidigung
Beurteilung des Aussageinhalts
nach aussagepsychologischen Gesichtspunkten - Fehlerquellen vermeiden!
Verteidigungsmöglichkeiten
des Rechtsanwalts in der Hauptverhandlung gegen die Zeugenaussage
Protokollierung von Beanstandungen, Beweisanträgen, § 257 StPO, Erklärungen
Antrag auf Einholung eines aussagepsychologisches Gutachten
Gegenvorstellung
Check polizeilicher Vernehmungsprotokolle:
Polizeiliche Protokolle spiegeln meist nicht die Vernehmung wieder
Vernehmungsprotokolle bieten vielfache Hinweise dafür, wie die Vernehmung tatsächlich abgelaufen ist. Schon aus den üblichen Vordrucken zu den Personalien lassen sich bei genauem Hinsehen Erkenntnisse schöpfen, die sich vor allem aus der Befragung des Zeugen selbst und vor allem des Polizeibeamten ergeben.
Erst recht gibt die Protokollierung zur Sache oft entscheidende Hinweise darauf, wie die Aussage überhaupt zustande gekommen ist, also ob der Zeuge tatsächlich so ausgesagt hat.
Ganz besonders interessant sind die Gespräche, die nicht protokolliert sind - wie vor allem das Vorgespräch. Hier werden oftmals die entscheidenden Weichen gestellt. Nicht selten fehlt auch der sog. "Freie Bericht", der aussagepsychologiosch so wertvoll ist.
In dem Seminar werden jedem Teilnehmer eine Fülle von Beispielen an Hand tatsächlicher Protokolle gegeben.
Warum führen Ermittler Vorgespräche mit Zeugen?
Erwartungshaltung des Ermittlers, (in)direkte Beeinflussung des Zeugen, Pygmalioneffekt
Sinn und Unsinn von Vordrucken – was wüsste der Ermittler ohne sie?
Was wurde tatsächlich gefragt und geantwortet?,
Vorformulierte Erklärungen des Zeugen in der Ich-Form, Belehrungen, Datenschutz
Wer protokolliert was warum wann?
Tonbandaufzeichnung, Wortprotokoll, Protokollierung durch Ermittler, Sinn oder
Unsinn vollständiger oder wörtlicher Wiedergabe, Abhängigkeit von Frage und Antwort,
Unterbrechung, Versprechungen
Was hat der Zeuge konkret ausgesagt und erfüllt das einen strafrechtlichen Vorwurf ?
Aussagepsychologische Aspekte (Aussagetüchtigkeit und -kompetenz des Zeugen, Entstehungsgeschichte der Aussage, Motivanalyse für bewusst falsche Aussage, Inhaltsanalyse) – strafrechtliche Relevanz der Aussage
Berücksichtigung des sonstigen Akteninhaltes
Aussagen von Zeugen vom Hörensagen, ärztliche Atteste, Sachverständigengutachten,
Lichtbilder usw.