Onlineseminar2.5 Std.Strafrecht

Beweisantragsrecht - Grundlagen und aktuelle Entwicklungen

Angeboten von ZORN SEMINAREReferent: Stephan Kloke, Vorsitzender Richter am Landgericht
Veranstalter:
ZORN SEMINARE
Rechtsgebiet:
Strafrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
109,00 €

Kursbeschreibung

Das Seminar behandelt die Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung zum Beweisantragsrecht. Zunächst geht der Referent auf die Frage ein, inwieweit das Beweisantragsrecht den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit eröffnet, Beweiserhebungen auch gegen den Willen des Gerichts durchzusetzen. Fokus wird der zentrale Begriff der „Bedeutung“ im Sinn von § 244 Abs. 2 StPO sein. Hierauf aufbauend, werden die praktischen Konsequenzen von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den letzten Jahren aufgezeigt.

Die Voraussetzungen des Beweisantrags werden unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung besprochen. Anschließend erfolgt ein Überblick über die Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 und 4 StPO, wobei insbesondere – neben demjenigen der Bedeutungslosigkeit – auf die Frage der eigenen Sachkunde gem. § 244 Abs. 4 StPO vertiefend eingegangen wird.

Es erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Möglichkeit der Fristsetzung nach § 244 Abs. 6 StPO und der hierzu bisher ergangenen BGH-Rechtsprechung sowie zu dem de-facto-Abschied von dem Begriff der Prozessverschleppungsabsicht.

Schließlich wird auf die Anforderungen an Verfahrensrügen eingegangen, mit denen eine rechtsfehlerhafte Anwendung des § 244 StPO geltend gemacht wird

Termin / Kursort

Online

Fr., 09.10.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Fr., 09.10.2026 14:00 bis 16:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Stephan Kloke, Vorsitzender Richter am Landgericht
Preise
Seminargebühr
109,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.