Die Neuregelung des Cannabisrechts mit der Einführung des § 13a FeV und der Festlegung des gesetzlichen THC-Grenzwerts von 3,5 ng/ml im Rahmen des § 24a StVG haben das Verkehrsrecht in Bezug auf Cannabis zwar nicht grundsätzlich verändert, aber einige Erleichterungen für Konsumenten geschaffen. Während sich die strafrechtlichen Maßstäbe insbesondere bei § 316 StGB nur teilweise verschoben haben, befinden sich Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zu § 24a StVG, § 13a FeV, MPU-Anordnungen und Fahrerlaubnisentziehungen derzeit erneut in einer Findungsphase. Hierbei dürfte der anwaltliche Schwerpunkt nach wie vor auf der Vermeidung einer Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. deren möglichst schnellen Wiedererlangung liegen.
Das Seminar strukturiert noch einmal die praktische Abgrenzung zwischen Strafrecht, Bußgeldtatbeständen und Fahrerlaubnisrecht sowie die jeweiligen Anpassungen aufgrund der Neuregelungen. Vermittelt wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, insbesondere der Fahrerlaubnisbehörden. Behandelt werden die aktuelle Entwicklung des THC-Grenzwertsystems, die Bedeutung von Ausfallerscheinungen, Mischkonsum sowie toxikologische Fragestellungen und praktische Auswirkungen von THC-Werten und deren Abbauprodukten (-COOH, -OH).
Einen Schwerpunkt bildet die aktuelle Rechtsprechung zu § 13a FeV und den Voraussetzungen fahrerlaubnisrechtlicher Maßnahmen nach Cannabiskonsum. Erörtert werden insbesondere die Fragen, unter welchen Voraussetzungen eine einmalige THC-Fahrt noch zur MPU-Anordnung oder Fahrerlaubnisentziehung führen kann, welche Bedeutung sogenannten „Zusatztatsachen“ zukommt und wie Fahrerlaubnisbehörden und Verwaltungsgerichte die neue Rechtslage derzeit anwenden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) einschließlich der aktuellen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung sowie der neu gefassten Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung 2026. Behandelt werden hierbei die medizinischen und psychologischen Anforderungen einer MPU aus anwaltlicher Sicht und hier insbesondere typische Problemfelder auf der Grundlage jener Beurteilungskriterien.
Darüber hinaus behandelt das Seminar aktuelle Entwicklungen im Bereich Medizinalcannabis, insbesondere das Verhältnis zwischen Arzneimittelprivileg, Fahrtüchtigkeit, Freizeitkonsum und Fahreignung.