Chama: Die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen - Rechtsfragen und Verteidigertaktik

Rechtsgebiet:
  • Strafrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
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Kursbeschreibung

Chama: Die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen - Rechtsfragen und Verteidigertaktik

Referent: Dipl.-Kfm. Univ. Oliver Chama, Richter am Amtsgericht in Ulm, Vorsitzender des Schöffengerichts, Sonderzuständigkeit für Steuerstrafrecht, Doktorand an der Universität Mannheim, zuvor Wirtschaftsdezernent bei der Staatsanwaltschaft Ulm    

Die staatlichen Hilfsmaßnahmen zur Förderung von Unternehmern und Selbständigen haben ein weites Betätigungsfeld für Strafverfolgungsbehörden und Strafverteidiger geschaffen. Die Maßnahmen wurden eilig ins Leben gerufen und von notleidenden Unternehmern ebenso eilig beansprucht, von zahlreichen Unternehmern, jedoch auch voreilig. Das Versprechen der Politik, wonach Unternehmer und Selbständige durch unkomplizierte und unbürokratische Hilfsmaßnahmen unterstützt werden würden, hat nun bundesweit zu tausenden von Strafverfahren geführt. Unter den Beschuldigten finden sich freilich Kriminelle, die sich unter Inanspruchnahme der Hilfsmaßnahmen lediglich unberechtigt bereichern wollten. Überwiegend werden Strafverfahren aber gegen Personen geführt, die sich in ihrer wirtschaftlichen Not durch die Beantragung von Soforthilfen „leichtfertig“ in die Strafbarkeit begeben haben. Das öffentliche Interesse an der Sanktionierung auch solcher Taten ist groß. Wegen der hohen Schäden drohen in den meisten Fällen Freiheitsstrafen.   

Im Einzelnen:

•    Welche Umstände müssen tatsächlich gegeben sein, damit eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs durch die Beantragung der Corona-Soforthilfen droht? Inwieweit unterscheidet sich die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern?
•    Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Hilfsmaßnahmen (Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Novemberhilfe etc)?
•    Welche „Schwachstellen“ sind in entsprechenden Anklagevorwürfen der Staatsanwaltschaft zu erwarten?
•    Wie können die Strafverfolgungsbehörden überhaupt Kenntnis von entsprechenden Taten erlangen? Insbesondere: Welche Informationen darf das Finanzamt an die Justiz weiter geben (Steuergeheimnis)? Gibt es in diesem Zusammenhang womöglich Beweisverwertungsverbote?
•    Welche Beweisanträge bieten sich für den Verteidiger an, um den Sachverhalt aufzuklären?
•    Wann liegt ein Fall leichtfertiger Tatbegehung vor und wie kann man damit im Verfahren am besten umgehen?
•    Welche Strafen drohen in der Praxis konkret?


Die Fortbildung zeigt die rechtlichen Voraussetzungen für die Strafbarkeit auf und geht auf die potentiellen „Schwachstellen“ entsprechender Anklagevorwürfe ein. Außerdem werden Anregungen für ein konstruktives Einlassungsverhalten des Beschuldigten sowie zielführende Beweisanträge gegeben.  

"Tagesaktuelle" Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!

Termin / Kursort

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