Selbststudium5 Std.Bau- und Architektenrecht

Christiane Haumer: Gewährleistung im Bauvertragsrecht: Haftung des Unternehmers für Mängel – Vorliegen eines Mangels, Mängelrechte vor der Abnahme, Abrechnungsverhältnis, Abnahme

Angeboten von Juristische FachseminareReferent: VRiOLG Christiane Haumer
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Selbststudium
138,00 €

Kursbeschreibung

Die Gewährleistung im Bauvertragsrecht hängt maßgeblich davon ab, wie das vertragliche Leistungssoll bestimmt wird und ob die Abnahme bereits erfolgt ist. Das Skript systematisiert die Mängelhaftung nach BGB und VOB/B und behandelt die Auslegung ausdrücklicher und konkludenter Beschaffenheitsvereinbarungen unter Einbeziehung von Vertragsunterlagen, anerkannten Regeln der Technik und DIN-Normen.

Im Mittelpunkt stehen die divergierenden Maßstäbe zur Vermutungswirkung technischer Normen, ihre Abgrenzung von Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen sowie typische Risiken bei Schallschutz, Baugrund und funktionaler Leistungspflicht. Vertieft werden die Mängelrechte vor der Abnahme, die AGB-Kontrolle des § 4 Abs. 7 VOB/B und die insolvenzbedingte Teilbarkeit von Vergütungsansprüchen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das nicht kodifizierte Abrechnungsverhältnis mit seinen Voraussetzungen und Folgen für Abnahme, Fälligkeit, Vorschuss und Beweislast.

Behandelt werden zudem ausdrückliche, konkludente, förmliche und fiktive Abnahmen, Abnahmeverweigerung, Zustandsfeststellung und Vorbehalte. Besondere Aufmerksamkeit gilt unwirksamen Abnahmeklauseln im Bauträgervertrag, deren Auswirkungen auf Verjährungsbeginn, Kostenvorschussansprüche und ergänzende Vertragsauslegung sowie den Anforderungen an eine rechtssichere Vertragsgestaltung und Anspruchsdurchsetzung.

Inhalt

A. Vorliegen eines Mangels

I. Mängelrechte des Auftraggebers nach BGB und VOB/B

II. Mangel, § 633 BGB

III. Beschaffenheitsvereinbarung

IV. DIN-Normen

V. Sachmangel trotz Einhaltung der aRdT?

B. Besondere Aspekte/Mängelrechte vor der Abnahme

I. Haftung für Baugrund

II. Beschaffenheitsvereinbarung beim Bauträgervertrag

III. Zeitpunkt der Mangelfreiheit des Werks

VI. Vor der Abnahme

VII. Entbehrliche Abnahme

VIII. § 4 Abs. 7 VOB/B (BGH, Urt. v. 19.1.2023 – VII ZR 34/20)

IX. Insolvenz des Auftragnehmers (BGH 17.7.2025 – IX ZR 70/24)

C. Abrechnungsverhältnis

I. Begriff, Auslösung und Voraussetzungen

II. Wirkung, Rechtsfolgen und Beweislast

III. Beweislast ohne Abnahme und Vorschuss im Abrechnungsverhältnis

IV. Kostenvorschuss vor Abnahme

V. Fazit

D. Abnahme

I. Einführung

II. Begriff und Erscheinungsformen

III. Abnahme bei schwerwiegenden Mängeln

IV. Voraussetzungen und Rechtsnatur

V. Abnahme ohne vorherige Überprüfung wirksam

VI. Wesentlicher Mangel bei optischem Mangel

VII. Wesentliche Mängel, § 12 Abs. 3 VOB/B

VIII. Wirkung der Abnahme

IX. Konkludente Abnahme

X. Förmliche Abnahme

XI. Fiktive Abnahme

XII. Vollständige Fertigstellung

XIII. Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme, § 650g BGB

XIV. Vorbehalte bei der Abnahme

XV. Mangelkenntnis als Voraussetzung für Rechtsverlust

XVI. Fälligkeit der Werklohnforderung nach Kündigung

XVII. Zu Unrecht verweigerte Abnahme

XVIII. Abnahmeregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

XIX. AGB zum Nachteil des Auftraggebers

XX. Abnahme im Bauträgervertrag/Wohnungskauf

XXI. Rechtsfolge unwirksamer Abnahmeklauseln

XXII. Grenzen der Gewährleistungsansprüche bei unwirksamen Klauseln

XXIII. Unwirksame Abnahmeklausel

XXIV. Verjährungsbeginn bei unwirksamen Klauseln im Lichte des Unionsrechts

XXV. Unwirksame Abnahmeklausel: BGH, Urt. v. 26.3.2026 – VII ZR 68/24

XXVI. Aus den Gründen: Anspruch, Prozessführungsbefugnis und Verjährung

XXVII. Aus den Gründen: Keine wirksame Abnahme, keine absolute Höchstfrist, ergänzende Vertragsauslegung im Überblick

XXVIII. Ergänzende Vertragsauslegung im Einzelnen

XXIX. Nachzüglervertrag

XXX. Notarhaftung nach unwirksamer Abnahmeklausel

XXXI. Fazit

Umfang

43 Seiten

Termin / Kursort

Selbststudium

Veranstaltungsinformation
Information
Dieser Kurs wird als Selbststudium durchgeführt. Nach erfolgreicher Buchung dieses Kurses können Sie ihn wann und wo Sie wollen absolvieren.
Referent
VRiOLG Christiane Haumer
Preise
Preis
138,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Anrechnung im Selbststudium
Max. 5 Zeitstunden pro Jahr anrechenbar (§ 15 Abs. 4 FAO).
Lernerfolgskontrolle
Erforderlich; bei Nichtbestehen wiederholbar.
Verfügbarkeit
Jederzeit bearbeitbar – Sie benötigen nur ein internetfähiges Gerät.