Clemm: Vertretung von Betroffenen "häuslicher Gewalt" aus strafrechtlicher und familienrechtlicher Sicht
Referentin: Rechtsanwältin Christina Clemm, Fachanwältin für Strafrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Berlin
Laut
Zahlen des BKA wurden im Jahr 2019 141.792 Straftaten im Rahmen von sog. Partnerschaftsgewalt angezeigt. Durchschnittlich wird in Deutschland jeden dritten Tag eine Frau von ihrem (Ex-) Partner getötet, an jedem 2½.Tag versucht es ein (Ex-)Partner.
Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sollen die Fälle erneut sprunghaft angestiegen sein.
Die kompetente anwaltliche Vertretung von Betroffenen (Männern und Frauen) in diesem Bereich erfordert Kompetenzen in zahlreichen Bereichen wie:
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Schutzmöglichkeiten, Zusammenarbeit mit Schutzeinrichtungen, Beratungsstellen und LKA
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Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
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Vertretung im Strafverfahren, insbesondere Nebenklagevertretung mit Schwerpunkt auf Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren, Möglichkeiten der Zeugnisverweigerung, richterliche Vernehmungen, Vertretung von Kindern im Ermittlungsverfahren
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Familiengerichtliche Verfahren, insbesondere Möglichkeiten der Geheimhaltung des aktuellen Aufenthaltsortes, Sorgerechts- und Umgangsverfahren, Härtefallscheidungen, Unterhaltsverfahren, insbesondere Verwirkung von Unterhaltsansprüchen, Versorgungsausgleich, insbesondere Ausschluss der Versorgungsausgleichsansprüche, Sachverständigengutachten und Verfahrensbeistände.