Das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) vom 27. März 2020, rückwirkend zum 1. März in Kraft getreten, bringt eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zunächst bis zum 30. September 2020, allerdings mit Verlängerungsmöglichkeit bis zum 31. März 2021, beschneidet nachhaltig Anfechtungsrechte und die Haftung von Geschäftsleitern und schränkt übergangsweise die Rechte von Gläubigern im Hinblick auf deren Insolvenzanträge ein.
Im gleichen Gesetzespaket wurden Änderungen im Gesellschaftsrecht verabschiedet, die ab sofort Online-Gesellschafterversammlungen erleichtern. Seit Inkrafttreten der Regelungen sind bereits zahllose Auslegungsfragen aufgetreten, die in der Praxis eine große Rolle spielen.
In unserem Online-Seminar erfahren Sie
- Warum mit dem Gesetz eine Systemänderung im Insolvenzrecht verbunden ist?
- Wieso auf einmal mehrere Insolvenzantragsregeln nebeneinander gelten?
- Welche Rechte die Gläubiger verlieren?
- Was ein Insolvenzverwalter noch darf und was nicht mehr geht?
- Wie bei Ausgangssperre Gesellschafterversammlungen stattfinden können?
Das Seminar ist interaktiv dank modernster Web-Konferenztechnik. Es können also auch Fragen gestellt werden!
Unser Referent: Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, seit 1998 Vorsitzender des Vorstandes des Instituts für Insolvenzrecht e.V., Direktor des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, dort Honorarprofessor, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, Geschäftsführer der Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und - was besonders wichtig ist - Präsident des zweitgrößten Rednerverbandes der Welt, der German Speakers Association e.V.