Zur allgemein nachteiligen wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre treffen Unternehmen aktuell immer mehr Krisensituationen mit teilweise schwerwiegenden Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb und die Ertragslage. Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmerschaft werden dabei mit zahlreichen auch arbeitsrechtlichen Problem- und Fragestellungen konfrontiert, die zu Streit und gerichtlichen Verfahren führen. Nicht immer wird die Bedrohungslage dabei durch äußere Faktoren geschaffen. Gerade im sich massiv ausbreitenden Bereich der Cyberangriffe machen Arbeitnehmer – bewusst oder unbewusst – Fehler, die oft zu weitreichenden Konsequenzen führen.
Das Seminar führt durch verschiedene populäre Situationen und beleuchtet unternehmerischer Überlegungen in Krisen und die Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse.
Im Einzelnen:
- Multiple Krisen - Aktuelle Anknüpfungspunkte zur Thematik
- Grundlegendes zum Betriebsrisiko und dessen Neujustierung durch das BAG
- Maßnahmen und Handlungsspielräume bei Störfällen
- Betriebseinschränkung und Betriebsstillstand – Rückgriffe auf Arbeitszeitreserven und Urlaub pp.
- Spontane Zuweisung anderer Arbeit und Direktionsrechtsbegrenzung
- Risikosituationen des Arbeitnehmers bei Nichtbefolgung
- Cyberangriffe und Folgen von Betriebseinschränkungen
- Rechtlicher Rahmen von betriebsinternen Ermittlungen zu Verursachung und Schadensfolgen
- Fragen der Arbeitnehmerhaftung
- Strafrechtliche Bewertung
- Kommunikation und Kommunikationseinschränkungen bei betrieblichen Krisensituationen
- Insolvenz als Folge von Beeinträchtigungen durch Krisen
- (Eingeschränkte) Mitbestimmung des Betriebsrats in Not- und Krisensituationen
- U.v.a.m.