Selbststudium in Videoformat - Absolvierung jederzeit innerhalb von 12 Wochen, ab Zusendung Zugangsdaten
In der Insolvenz natürlicher Personen stellt das pfändbare Arbeitseinkommen als Neuerwerb häufig die einzige Einnahmequelle der Insolvenzmasse dar. Häufig findet sich daher keine Masse mehr im Verfahren und nur der pfändbare Anteil des Arbeitseinkommens steht daher der Gläubigergesamtheit als Neuerwerb im Verfahren zur Verfügung.
Von besonderer Bedeutung ist es daher für alle Verfahrensbeteiligten, sich mit den Regeln des pfändbaren Arbeitseinkommens auszukennen, um somit doch noch eine größtmögliche Masse generieren zu können. Da zum 01.10.2020 die Entschuldungsphase halbiert wurde, ist es umso wichtiger, in den verbleibenden 3 Jahren möglichst die Masse zu mehren.
Für Gläubiger wie auch für Insolvenzverwalter ist es daher wichtig, das Maximum an Einnahmen herauszuholen.
In dieser Fortbildung erfahren Sie, wie Ihnen das gelingt! Sie lernen alles Wichtige rund ums Einkommen der natürlichen Person in der Insolvenz und erhalten zahlreiche Hinweise und Empfehlungen aus der Praxis.
Dabei können Sie von den Hinweisen nicht nur im Insolvenzverfahren profitieren. Die Bestimmungen können nahezu vollständig auch auf das Einzelzwangsvollstreckungsverfahren übertragen werden. Ein Webinar mit Mehrwert.
- Einkommen in der Insolvenz als Masse
- Anwendbare Bestimmungen und verfahrensrelevante Anträge
- (Nicht-)Berücksichtigung Unterhaltsberechtigter
- Erhöhung des unpfändbaren Betrages und wie sich Gläubiger positionieren können
- Der Umgang mit Abfindungen in der Insolvenz
- Pfändbare und bedingt pfändbare Bezüge
- Dauer der Abtretung
u.v.a.
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht bzw. Arbeitsrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen.
Zeit
2,5 Nettozeitstunden
Gut zu Wissen
Bitte beachten Sie, dass unser eLearning-Modul inhaltlich identisch mit unserem Online-Seminar ist. Die beiden Fortbildungen unterscheiden sich nur hinsichtlich des zeitlichen Konzeptes
Bitte beachten Sie, dass das jeweilige gebuchte Modul (inkl. Zertifkat, Lernerfolgskontrolle und Skripte) Ihnen 12 Wochen zur Verfügung steht.
Gemäß § 15 Abs. 4 FAO können Sie max. 5 Nettozeitstunden als Selbststudium anerkannt bekommen.
Technischer Hinweis
Diese Fortbildung ist jederzeit und unabhängig von eine Teilnehmerzahl möglich.
Nach Zusendung der eLearning-Zugangsdaten ist eine Stornierung des Moduls nicht mehr möglich - wir bitte um Ihr Verständnis.