Das Auto als Waffe – Verteidigung im Grenzbereich zwischen Alltagskriminalität und Verbrechensvorwurf (05.05.2026)
Verkehrsstrafverfahren eskalieren zunehmend in Deliktsbereiche, die früher Ausnahmefälle waren. Strafschärfungsbemühungen des Gesetzgebers etwa im Bereich der Widerstandsdelikte (§§ 113, 114 StGB) und weitreichende Tatbestandsauslegung durch die Strafgerichte verschärfen diese Entwicklung.
Nach schweren Kollisionen und riskanten Fahrmanövern, aber auch in banalen Fällen emotional geladener Kontroll- und Konfliktsituationen im Straßenverkehr steht so heute nicht selten im Raum, dass ein Fahrzeug als qualifizierendes Tatmittel gezielt eingesetzt wurde. Für die Verteidigung entscheidet die dogmatisch belastbare Einordnung früh über die Richtung des Verfahrens, den Strafrahmen und die Nebenfolgen. Denn mit der Herstellung des Bezuges einer gewaltassoziierten Straftat zum Straßenverkehr wird regelmäßig auch der Entzug der Fahrerlaubnis Verfahrensgegenstand und aus einem geldstrafefähigen Delikt wird womöglich ein nicht mehr bewährungsfähiges Verbrechen.
Das Webinar vermittelt eine verteidigerorientierte Arbeitsstruktur für diese Grenzfälle. Behandelt werden die materiell-rechtlichen Kriterien der Vorsatzprüfung sowie die typische Beweis- und Verfahrenspraxis, die in der Hauptverhandlung die Weichen stellt.
Schwerpunkte:
- Fallgruppen „KFZ als Tatmittel“: Konfliktsituationen, Fahrmanöver, Kollisionsgeschehen, Nachfahrt- und Verfolgungslagen
- Abgrenzung Fahrlässigkeit und Vorsatz - Gefahrenzusammenhang und Qualifikationsvorsatz anhand der aktuellen Rechtsprechung des BGH und einzelner Obergerichte
- Täterschaft und Teilnahme: Strafbarkeitsrisiken für Beifahrer sowie Fahrzeughalter- und Eigentümer
- Konkurrenz- und Qualifikationsfragen: Körperverletzungsdelikte, Gefährdungsdelikte, versuchte Tötungsdelikte, ggf. § 315d/§ 315c/§ 315b als Begleitvorwürfe
- Beweis- und Sachverständigenpraxis: Unfallrekonstruktion, Spurenbild, Video, Fahrzeugdaten; typische Fehlerquellen der Indizienwürdigung
Anmerkung: Der Referent berücksichtig gerne Anregungen und Fragen der Teilnehmenden. Diese können Sie im Vorfeld an die folgende E-Mail-Adresse übersenden: seminar@anwaltverlag.de; wir leiten die Anfragen gerne an Herrn Theis weiter.
Zielgruppe: Rechtsanwälte sowie Fachanwälte für Verkehrsrecht
Normalpreis: 109,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreis für Abonnenten des Infobriefs VRR - VerkehrsRechtsReport sowie Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht: 99,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Für alle Webinare erhalten Sie eine Fortbildungsbescheinigung gem. § 15 FAO vom Deutschen Anwaltverlag.
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Ihr Referent: Malte Theis
Richter am Amtsgericht; Lehrbeauftragter an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl
… trat 2011 in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Seit 2013 war er zunächst als Beisitzer einer Schwurgerichtskammer sowie in der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn und sodann bei dem Amtsgericht Euskirchen schwerpunktmäßig mit Strafsachen und Freiheitsentziehungssachen befasst. Von 2014 bis 2018 und sodann wieder ab 2020 war er zudem zuständig für sämtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren des Sprengels Euskirchen und hat sich hierbei insbesondere auf Verkehrsstraftraten und Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert. In den Jahren 2018 bis 2020 war Herr Theis bei dem Verwaltungsgericht Köln, dort u.a. in der Kammer für Beamtenrecht, tätig.
Über jahrelange intensive Zusammenarbeit mit Strafverteidigern und tausende Stunden Hauptverhandlungsleitung hat Herr Theis sich intensiv auch mit der Perspektive des Anwalts vor Gericht auseinandergesetzt und die Kommunikation der professionellen Prozessbeteiligten untereinander in den Fokus gesetzt. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Fortbildungsreferent bildet daher stets die Förderung von Transparenz und planerischem Verständnis für den Prozess mit dem Ziel eines effektiven und dem Mandanten nützlichen Ausschöpfens der Gestaltungsrechte der Verteidigung auf der Grundlage dogmatisch fundierter, aber immer auch praxisbezogener Rechts- und Rechtsprechungskenntnis.
Herr Theis prüft als Mitglied der Justizprüfungsämter Köln und Düsseldorf regelmäßig im juristischen Staatsexamen. Er unterrichtet des Weiteren Bundespolizeibeamte als Lehrbeauftragter der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl sowie im Rahmen von Fortbildungslehrgängen für Aufstiegsbeamte in den Bereichen Staats- und Verfassungsrecht, Haftrecht und Strafprozessrecht. Zuletzt ordentlicher Referent des Verkehrsgerichtstages 2024 in Goslar ist Herr Theis unter anderem Mitautor des im ZAP-Verlag erschienenen und von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. herausgegebenen Werks „Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren“.
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