Nach der Rechtsprechung setzt die Verhältnismäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung voraus, dass im Vorfeld die Möglichkeiten einer Alternative geprüft werden. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) dient als „ergebnisoffener Suchprozess“ dem Ziel, eventuelle Alternativen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes aufzuspüren.
- Gesetzlichen Grundlagen
- Prinzipien
- bEM im Kleinbetrieb
- bEM in der Wartezeit
- bEM bei Suchterkrankungen
- Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
- Abschluss eines bEM und erneutes bEM
- Folgen des unterbliebenen bEM