Seminarbeschreibung:
Besonderheiten im Schaden: Kinder und …
- Erwerbsschaden
- Haushaltsführungsschaden (“Omalösung” & Co)
- Schmerzensgeld (insbes.: Höhere und höchste Schmerzensgelder)
- Pflege von verletzten Kindern, insbes: Pflege durch die Eltern
Haftung (Mitverschulden; §§ 828, 832 BGB; Einwilligung in die Arztbehandlung)
(Anwaltliche) Vertretung, Interessenkollision.” ?
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften “Verkehrsrecht” oder “Versicherungsrecht” (2,5 Zeitstunden).