Onlineseminar2.5 Std.Sozialrecht

Das medizinische Sachverständigengutachten – Noxen oder Remedium für den Rechtsstreit

Angeboten von ZORN SEMINAREReferent: Jan Gregor Steenberg, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Arbeits- und Medizinrecht (LL.M.)
Veranstalter:
ZORN SEMINARE
Rechtsgebiet:
  • Sozialrecht
  • Medizinrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
ab 94,05 €

Kursbeschreibung

Der Erfolg in Rechtstreitigkeiten mit gesundheitlichen Fragestellungen steht und fällt in den meisten Fällen mit dem medizinischen Sachverständigengutachten.

Diese Fortbildung richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht und Sozialrecht und vermittelt effektive Strategien im Umgang mit solchen Gutachten. Im Fokus stehen die zielführende Formulierung von Beweisfragen, die Überprüfung des Sachverständigen auf mögliche Gründe für Befangenheit sowie das gezielte Hinterfragen und Prüfen des Gutachtens. Auch der Einsatz von KI-Anwendungen zur strukturierten Analyse und Bearbeitung von Gutachten wird beleuchtet. Obwohl der Einfluss auf die Auswahl des Sachverständigen begrenzt ist, werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie durch fundierte Anträge und Einwände eine möglicherweise unvorteilhafte Auswahl beeinflusst werden kann. Durch kluge Fragestellungen und eine kritische Auseinandersetzung kann selbst ein ungünstiges Gutachten in Frage gestellt und die Erfolgsaussichten im Verfahren verbessert werden.

Termin / Kursort

Online

Mo., 21.09.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Mo., 21.09.2026 14:00 bis 16:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Jan Gregor Steenberg, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Arbeits- und Medizinrecht (LL.M.)
Preise
Seminargebühr
99,00 € zzgl. USt.
Veranstaltungsinformation
Termin
Mo., 30.11.2026 13:30 bis 16:15 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Jan Gregor Steenberg, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Arbeits- und Medizinrecht (LL.M.)
Preise
Seminargebühr
99,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.