Fremdpersonal, Honorarkräfte oder Freelancer: Der Einsatz von Selbstständigen zählt wegen seiner beitragsrechtlichen Risiken, denen stets haftungsrechtlichen Konsequenzen auf dem Fuß folgen, zu den gefahrgeneigten Bereichen der fachanwaltlichen Tätigkeit. An dieser Stelle soll nach der Rechtsprechung von BSG und BGH das Statusklärungsverfahren gem. § 7a SGB IV Klarheit und Rechtssicherheit bieten. Um diese Zeile besser zu erreichen wurde das Anfrageverfahren mit Wirkung zum 1.4.2022 umfangreich novelliert.
Bieten aber Prognoseentscheidung, Gruppenfeststellung und Dreiecksfeststellung tatsächlich die erhofften Vorteile? Oder erweist sich das Anfrageverfahren auch hier als „vergiftetes Geschenk“? Welche Risiken des neuen Verfahrens sind abzusichern? Welcher Weg steht zur Verfügung? Welche Rolle und welcher Stellenwert verbleibt der Statusklärung wegen der neuen Rechtsprechungslinien des BSG zu Beschäftigung und fiktiver Selbstständigkeit?
Hierzu erhalten sie in unserem fachgebietsübergreifenden Seminar praxisgerecht das erforderliche Know How.
Themen
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Arbeitsrecht” oder “Sozialrecht” (2,5 FAO-Stunden).