Das neue Statusklärungsverfahren – Weg zur Rechtssicherheit oder vergiftetes Geschenk (2,5 FAO Stunden)

Rechtsgebiet:
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
99,00 €
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Kursbeschreibung

Fremdpersonal, Honorarkräfte oder Freelancer: Der Einsatz von Selbstständigen zählt wegen seiner beitragsrechtlichen Risiken, denen stets haftungsrechtlichen Konsequenzen auf dem Fuß folgen, zu den gefahrgeneigten Bereichen der fachanwaltlichen Tätigkeit. An dieser Stelle soll nach der Rechtsprechung von BSG und BGH das Statusklärungsverfahren gem. § 7a SGB IV Klarheit und Rechtssicherheit bieten. Um diese Zeile besser zu erreichen wurde das Anfrageverfahren mit Wirkung zum 1.4.2022 umfangreich novelliert.

Bieten aber Prognoseentscheidung, Gruppenfeststellung und Dreiecksfeststellung tatsächlich die erhofften Vorteile? Oder erweist sich das Anfrageverfahren auch hier als „vergiftetes Geschenk“? Welche Risiken des neuen Verfahrens sind abzusichern? Welcher Weg steht zur Verfügung? Welche Rolle und welcher Stellenwert verbleibt der Statusklärung wegen der neuen Rechtsprechungslinien des BSG zu Beschäftigung und fiktiver Selbstständigkeit?

Hierzu erhalten sie in unserem fachgebietsübergreifenden Seminar praxisgerecht das erforderliche Know How.

Themen

  1. Schwerpunkte des neues Statusklärungsverfahrens
  • Unterschiede bisheriges – novelliertes Verfahren
  • Gruppenbescheid
  • Vorabfeststellung
  • Beschleunigtes Verfahren
  1. Statusklärungsverfahren als Risikominimierung und als Compliance-Baustein
  • Beitragsrisiken und bedingter Vorsatz für Säumniszuschlag und 30-jährige Verjährung
  • Straf- und OWi-Recht sowie Haftung der Geschäftsführer
  • Beraterhaftung
  1. Risken den neuen Statusklärung
  • Wissenszurechnung
  • Globalantrag und Globalhaftung
  • Honorardifferenzanspruch Arbeitgeber als Risiko Auftragnehmer?
  1. Nach BSG-Urteilen zu ärztlichem und pflegerischem Personal: Betroffene Berufsgruppen
  2. Statusklärung richtig eingesetzt
  • Anforderungen nach BSG
  • timing und wording
     

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Arbeitsrecht” oder “Sozialrecht” (2,5 FAO-Stunden).

Termin / Kursort

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