Eine Tätigkeit im Verkehrsrecht ohne Berührungen zur Rechtsschutzversicherung ist nicht denkbar. Nach den von den Versicherern veröffentlichten Zahlen betreffen rund 13% aller Streitfälle deutscher Rechtsschutzversicherer Ordnungswidrigkeitenfälle oder Strafverfahren im Verkehrsbereich. Rund 19 – 20 Millionen Personen verfügen über einen Verkehrsrechtsschutz. Sie können hierbei als Fahrer, Halter, Beifahrer, Fahrgast oder Fußgänger betroffen sein. Gegenstand des Mandats können Bußgeld-/Straf- oder Fahrerlaubnisverfahren, Ansprüche nach Verkehrsunfällen aber auch Vertragsstreitigkeiten sein.
Der Vielzahl der Fallgestaltungen folgen die unterschiedlichen Deckungskonzepte und aus diesen wiederum unterschiedlichen Regelungen zu Obliegenheiten, dem Versicherungsfall, etwaigen Wartefristen etc.
Ausgerichtet an den Fallgestaltungen werden die konkreten Anforderungen an einen Deckungsschutz dargestellt.
Ferner werden die mandatsinternen Fragen zum Zustandekommen eines Mandats mit einem rechtsschutzversicherten Mandanten, Besonderheiten der Mandatsführung und Abrechnungsfragen erörtert.
Abgerundet wird die Darstellung mit dem Blick auf den Umfang der Aufklärungs-, Beratungs- und Belehrungspflichten gegenüber dem Mandanten mit Blick auf die steigende Anzahl von Regressen, die durch die Rechtsschutzversicherer nach dem Ende eines Mandats gegen die beauftragten Rechtsanwälte geltend gemacht werden.