Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Arbeitsrecht" oder "Handels- und Gesellschaftsrecht" oder "Steuerrecht" oder "Sozialrecht" (5 FAO-Stunden)
„Im Sozialrecht ist von grundlegender Bedeutung, ob eine Person abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist. Denn davon hängt ab, ob Sozialleistungen bezogen werden können und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Auch für Arbeitgeber ist diese Abgrenzung wichtig; eine rückwirkende Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen kann unter Umständen die Existenz des Unternehmens gefährden. Dies betrifft insbesondere auch GmbH-Geschäftsführer, bei deren statusrechtlicher Beratung nicht selten dem Steuerrecht mehr Aufmerksamkeit als dem Sozialversicherungsrecht gewidmet wird.
Wer abhängig beschäftigt ist und welche Verfahren zur Klärung dieser Frage zur Verfügung stehen, ist daher von großer praktischer Bedeutung. Dies ist Gegenstand dieses Seminars. Dazu besteht auch deshalb besonderer Anlass, weil die Praxis durch das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts zu einer Lehrperson verunsichert ist und sich fragt, unter welchen Voraussetzungen eine selbständige Tätigkeit im Sozialrecht überhaupt noch möglich ist. Der Gesetzgeber hat mit einer Übergangsregelung auf dieses Urteil des BSG reagiert, der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien erwähnt es ebenfalls mit der Ankündigung, insoweit mehr Rechtssicherheit und -klarheit herstellen zu wollen.“
Dozent: Dr. Jens Blüggel, Präsident des LSG NRW
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