Onlineseminar2.5 Std.Transport- und Speditionsrecht

Das Transportversicherungsrecht

Angeboten von goldwerthReferent: Rechtsanwalt Armin Walther, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Rechtsanwälte Holletschek Bouveret Walther, Köln
Veranstalter:
goldwerth
Rechtsgebiet:
  • Transport- und Speditionsrecht
  • Versicherungsrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
99,00 €

Kursbeschreibung

2,5 stündiges Webinar: Armin Walther, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, zum Thema „Das Transportversicherungsrecht“

Das Transportversicherungsrecht liegt auf der Schnittstelle zwischen dem Versicherungsrecht und dem Transportrecht. Im Wesentlichen geht es dabei um Fragen wie, ob ein Güterschadensversicherer gegenüber dem Geschädigten einen Transportschaden zu ersetzen hat bzw. ob ein Verkehrshaftungsversicherer (Haftpflichtversicherer des Frachtführers oder Spediteurs) für die Haftung seines VN, des Spediteurs oder Frachtführers, einzustehen hat. In der Regel stellen sich somit Fragen nach Ursache und Umfang des Schadens, nach der Deckung gemäß den gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Regelungen sowie bei der Verkehrshaftungsversicherung nach dem Umfang der Haftung des Spediteurs bzw. Frachtführers.

In der Praxis sind diese Fragen sehr relevant, insbesondere in Zeiten von Krisenszenarien mit Schadenspotenzial, wie dem Krieg um die Straße von Hormus oder das Niedrigwasser der deutschen und europäischen Wasserstraßen.

Im Webinar werden die wichtigsten Regelungen des Transportversicherungsrechts beleuchtet, mit einem Schwerpunkt auf der Verkehrshaftungsversicherung und dort auf den Regelungen zur Deckung bei Insolvenz des Frachtführers/Spediteurs als VN.

Termin / Kursort

Online

Di., 13.10.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Di., 13.10.2026 10:00 bis 12:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Rechtsanwalt Armin Walther, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Rechtsanwälte Holletschek Bouveret Walther, Köln
Preise
Standard
99,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.