Das Wechselmodell - Fortbildung Fachanwalt Familienrecht
Inhalt und Schwerpunkte:
- Begründung des Wechselmodells
- Prozessuale Besonderheiten
Umgang oder Sorgeverfahren
- Kindesunterhalt im Wechselmodell
Vertretungsbefugnis der Eltern
Bar- und Naturalunterhalt
anteilige Haftung bei unterschiedlichen Einkommen
Mehrbedarf des Kindes
- Kindergeld
- Melderechtliche Bezüge
Das Seminar richtet sich an die Rechtsanwälte insbesondere Fachanwälte an Familienrecht. Muster zu gegenseitigen Vollmachten bei einvernehmlichen Wechselmodell, Antrag auf Begründung des Wechselmodells, Antrag Übertragung der elterl. Sorge zur Geltendmachung des Kindesunterhalts, Antrag Kindesunterhalt sind neben der Präsentation in den Unterlagen zum Seminar enthalten.
Sie erhalten ein Zertifikat/ den Nachweis zur Pflichtfortbildung gemäss § 15 FAO.