Handlungsempfehlungen für Fachanwälte!
Das Seminar soll Grundsätze des Datenschutzrechtes und insbesondere den Datenschutz in der Kanzlei des Mandatsträgers vermitteln. Dementsprechend gehen die Dozenten auf den Datenschutz in der Nachlasspflegschaft bzw. –verwaltung und Testamentsvollstreckung ein. Auch die Betriebsfortführung im Rahmen des Nachlasses, sowie den Umgang von Arbeitnehmer- und Kundendaten, werden jeweils in der Schnittmenge aus erbrechtlichem Mandat und aktuellem Datenschutzrecht beleuchtet. Zahlreiche Beispiele und Diskussion verleihen der Veranstaltung umfassenden Praxisbezug.
Seminarprogramm:
- Geschichte des Datenschutzes – das Nötigste
- Überblick Datenschutzrecht
- Rechtsnormen; Anwendungsbereich
- Datenschutzrechtliche Grundsätze
- Personenbezogene Daten/besondere Daten
- Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von Daten
- Einwilligung und Interessenabwägung
- Haftungs-/Sanktionsrisiken des Mandatsträgers
- Datenschutz in der (Testamentsvollstrecker-)Kanzlei
- Datenschutzbeauftragter
- Verfahrensverzeichnis
- Datenschutzthemen bei der täglichen Arbeit (Mitarbeiter, Dienstleister, Technik, Informationspflicht an Behörden bei Datenpanne)
- Bewerbung als Nachlasspfleger/Testamentsvollstrecker unter Verwendung personenbezogener Daten
- Schwerpunkt: Datenschutz im Nachlass
- Betrachtung der datenschutzrechtlichen Situation beim Erblasser/im Nachlass (Vorliegende Daten, Datenschutzrechtlichen Bestimmungen, Datenschutzpannen/Datenschutzanfragen, Auftragsverarbeiter oder Dienstleister)
- Interessentengespräche und Datenraum (Adress-/Kundendaten, Arbeitnehmerdaten)
- Auftragsdatenverarbeitung zur Vorbereitung einer Datenübertragung
- Exkurs: Digitaler Nachlass, Bitcoin & Co.
- Berichterstattung gegenüber dem Nachlassgericht
- Diskussion/Erfahrungsaustausch
Die Veranstaltung richtet sich an
- Nachlasspfleger/-verwalter
- Testamentsvollstrecker
- Fachanwälte für Erbrecht
- Rechtsanwälte mit Schwerpunkt in erbrechtlichen Mandaten sowie deren Mitarbeiter
- Datenschutzbeauftragte
Allen Fachanwälten für Erbrecht können wir nach der Veranstaltung gerne eine Bescheinigung gemäß § 15 FAO auf dem Gebiet des Erbrechtes ausstellen.