Onlineseminar2.5 Std.Arbeitsrecht

Der Aufhebungsvertrag im Arbeits- und Sozialrecht

Angeboten von goldwerthReferent: Richterin Dr. Dunja Barkow von Creytz, Richterin am Bayer. Landessozialgericht, Güterichterin, Pressesprecherin
Veranstalter:
goldwerth
Rechtsgebiet:
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
99,00 €

Kursbeschreibung

2,5 stündiges Webinar: Dr. Dunja Barkow von Creytz, Richterin am Bayer. Landessozialgericht, zum Thema "Der Aufhebungsvertrag im Arbeits- und Sozialrecht"

Künstliche Intelligenz (KI/AI), Krieg und "Nachrüstungshaushalt", Lieferengpässe und offene Zollfragen: in vielen Branchen muss nun Personal abgebaut werden. Einen Schwerpunkt des Personalabbaus bilden regelmäßig die rentennahen Jahrgänge. Dort orientieren sich die Abfindungen am Überbrückungsbedarf bis zum Renteneintritt. Die konkrete Gestaltung eines Aufhebungsvertrages hat größte Bedeutung für das wirtschaftliche Ergebnis, das mit der Abfindungssumme erreicht werden kann. Im Beratungsmandat liegt daher der Schwerpunkt auf der geschickten Nutzung von Optimierungsmöglichkeiten und der Vermeidung von finanziellen Schäden.

  • Rentennahe Jahrgänge und Überbrückungsbedarf bis Renteneintritt
  • Arbeitslosengeld, Sperrzeit- und Ruhensfolgen vermeiden,
  • Keine Steuerschäden, Fünftelungsregel statt Progressionsschaden
  • Mannheimer Modell Vor- und Nachteile
  • Bewertungskriterien für faires Abfindungsangebot Legale Optimierungswege zu Bedarf, Abgaben, Sozialleistung, Steuerlast – Auswirkungen auf Abfindungs- und Sozialplantöpfe
  • Diskriminierungsverbot und Gebot des fairen Verhandelns rechtliche Aspekte zur sog. „kalten Kündigung“und aktuelle Rechtsprechung

Termin / Kursort

Online

Fr., 06.11.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Fr., 06.11.2026 10:00 bis 12:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Richterin Dr. Dunja Barkow von Creytz, Richterin am Bayer. Landessozialgericht, Güterichterin, Pressesprecherin
Preise
Standard
99,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.