Der Vortrag geht insbesondere auch auf die mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren zum 31.07.2026 verbundenen Neuerungen ein (Nicht-Reparierbarkeit als Mangel, Verlängerung der Gewährleistungsfrist bei Reparatur, neue Hinweis- und Informationspflichten usw.).
Der Vortrag gliedert sich in zwei Segmente:
Im ersten Teil geht es um Mängel und Mängelgewährleistung speziell beim Kauf von Kraftfahrzeugen. Neben den Grundlagen - dem Mangelbegriff und den Mängelgewährleistungsansprüchen - wird ausführlich auf die Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs und auf Fallstricke bei der anwaltlichen Geltendmachung oder Abwehr solcher Ansprüche eingegangen.
Im zweiten Teil geht es um gerade im KfZ-Kauf oft vorkommende Besonderheiten wie Finanzierungsfragen, die Inzahlunggabe von "Gebrauchten", Fernabsatzgeschäfte, Agenturgeschäfte, Probefahrten, den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten u.v.m. Alle Segmente berücksichtigen selbstverständlich die aktuelle Rechtsprechung.
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen für Verkehrsrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich schwerpunktmäßig mit verkehrsrechtliche Mandaten befassen oder verkehrsrechtlich interessiert sind.
Zeit
5 Nettozeitstunden
Gut zu Wissen
Es besteht die Möglichkeit während und nach dem Seminar via Chat Fragen zu stellen. Allerdings wird empfohlen, Fragen für eine effektivere Kommunikation über das Mikrofon zu äußern.
Wenn Fragen direkt über das Mikrofon gestellt werden, profitieren sowohl die Teilnehmenden als auch die Referierenden. Dies fördert ein besseres Verständnis und ermöglicht es allen, mehr aus dem Seminar mitzunehmen.
Technischer Hinweis
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.
Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser