Onlineseminar2.5 Std.Medizinrecht

Der Sachverständige im Arzthaftungsprozess

Angeboten von Juristische FachseminareReferent: Herr Wolfgang Frahm, Vors. Richter am Oberlandesgericht Schleswig a. D.
Rechtsgebiet:
Medizinrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
ab 89,00 €

Kursbeschreibung

Das LIVE ONLINE Seminar wendet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die vereinzelt oder überwiegend arzthaftungsrechtliche Mandate übernehmen.   Der Sachverständige ist das wichtigste Beweismittel im Arzthaftungsprozess. Letztlich entscheidet er den Rechtsstreit, weil die Gerichte seinen Ausführungen ganz überwiegend folgen, obwohl dies nicht immer richtig sein muss.   In diesem Seminar werden - auch anhand der aktuellen Rechtsprechung und Literatur - die maßgebenden Fragestellungen behandelt, wie:   •    Das Gericht wählt einen falschen Sachverständigen aus. •    Es wird nur ein mündliches Gutachten eingeholt. •    Besonderheiten bei der körperlichen Untersuchung des Klägers durch den Sachverständigen. •    Der Gutachtenauftrag wird von dem Sachverständigen nicht fristgerecht erledigt. •    Er hat das Gutachten nicht selbst erstellt. •    Das Gutachten enthält Fehler, Widersprüche oder berücksichtigt ein eingereichtes Privatgutachten nicht richtig. •    Das Recht der Parteien auf mündliche Anhörung des Sachverständigen. •    Die Übertragung des Fragerechts der Partei auf einen mitgebrachten Privatgutachter. •    Der Antrag auf Schriftsatznachlass am Ende des Beweisaufnahmetermins. •    Befangenheitsanträge gegen den Sachverständigen. •    Auswirkungen bereits vorliegender MD(K)- oder Schlichtungsgutachten auf den PKH-Antrag oder auf die Substantiierungspflicht des Patienten.

Termin / Kursort

Mi., 18.11.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Mi., 18.11.2026 13:30 bis 16:15 Uhr
Veranstaltungsort
Referent
Herr Wolfgang Frahm, Vors. Richter am Oberlandesgericht Schleswig a. D.
Preise
Preis für 2,5h (Online Seminar)
119,00 € zzgl. USt.
Preis für Junganwalt/wältin für 2,5h (Online Seminar)
89,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.