Die Stellung des Schuldners als Erbe kann für den vollstreckungsrechtlichen Forderungseinzug sehr interessant werden.
Vollstreckungsrechtlicher Zugriff u.a. durch:
Wenn der Schuldner verstirbt bedeutet das eben nicht, dass auch damit das Ende des Forderungseinzuges verbunden ist.
Die weitere Bearbeitung ist jedoch dann mit umfangreichen Recherchen zum Zwecke einer Titelumschreibung bzw. Forderungsdurchsetzung gegen die Erben verbunden.