2,5 stündiges Webinar: Rechtsanwalt Prof. Tobias Noll: "Der Tod im Sozialrecht"
Der Tod eines Menschen stellt auch das Sozialrecht vor eine Vielzahl unterschiedlicher Folgefragen.
Mit dem Tod können bestehende sozialrechtliche Ansprüche erlöschen, auf andere Personen übergehen oder Ansprüche Dritter überhaupt erst entstehen. Das Sozialrecht kennt dabei kein einheitliches Regelungsmodell für die Rechtsfolgen des Todes. Vielmehr treffen allgemeine Vorschriften über die Sonderrechtsnachfolge und Vererbung sozialrechtlicher Ansprüche auf besondere Regelungen der einzelnen Sozialleistungsbereiche.
Im Webinar wird Prof. Noll die verschiedenen Vorschriften und Anknüpfungspunkte aus den SGB I, II, IV, V, VI, VII, VIII, XI, XII und XIV systematisieren, vorstellen und erläutern. Die rechtliche Einordnung hat zugleich erhebliche praktische Bedeutung: welche Sozialleistungsverhältnisse haben bestanden, welche Ansprüche waren bereits geltend gemacht oder bewilligt, wer kommt als Rechtsnachfolger oder Hinterbliebener in Betracht und welche Anträge, Nachweise und Fristen sind zu beachten?