Webinar Beschreibung:
Der Übergabevertrag (DVEV) (07.02.2025)
Die lebzeitige Übergabe von Immobilien, Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben stellt die Beratungspraxis vor hohe Herausforderungen. Es gilt dabei verschiedene Zielkonflikte zu lösen. So sind die Absicherung des Übergebers, die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des Übernehmers und die Gleichbehandlung von Familienmitgliedern „unter einen Hut zu bringen“.
In diesem Webinar sollen die wichtigsten Instrumente für eine gelungene Gestaltung der Übergabe dargestellt werden.
Inhalt:
- Typische Überlassungs- und Übergabeverträge
- Landwirtschaftliche Übergaben
- Übergabe durch den Betreuer
- Absicherung des Übergebers
- Wohnungsrecht
- Nießbrauch
- Wart und Pflege
- Rückforderungsrechte
- Existenzsicherung des Erwerbers
- Erbrechtliche Auswirkungen (Pflichtteil; frühere Verfügungen von Todes wegen)
- Formulierungsbeispiele
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte, Fachanwälte für Erbrecht und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, die sich mit der Vererbung von/Nachfolge in Gesellschaftsanteile(n) beschäftigen (wollen). Es vermittelt Grundlagen, dient jedoch auch der Auffrischung bereits vorhandener Kenntnisse.
Kosten:
109,00 € (zzgl. MwSt.) DVEV-Mitglied
139,00 € (zzgl. MwSt.) Nichtmitglied
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Ihr Referent: Prof. Dr. Ludwig Kroiß
Prof. Dr. Ludwig Kroiß war von 1987 bis 2024 im bayerischen Justizdienst tätig. Dabei übte er lange Jahre das Amt des Nachlassrichters aus und war Vorsitzender verschiedener Zivilkammern, die auch für Erbprozesse zuständig waren.
Herr Prof. Dr. Kroiß ist Honorarprofessor an der Universität Passau. Dort gehört er dem Institut für internationales und ausländisches Recht an. Er ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen zum Erb- und Verfahrensrecht in Erscheinung getreten. Er ist Mitglied im Beirat der Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis, der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge und Vizepräsident des Deutschen Nachlassgerichtstages.
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Für alle Webinare erhalten Sie eine Fortbildungsbescheinigung gem. § 15 FAO von der DVEV - Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.