Immer häufiger kommen Sachverständige im Strafverfahren zum Einsatz. Damit einher geht eine begrüßenswerte Rationalisierung des Strafprozesses. Zugleich wird dadurch aber auch die Entscheidungshoheit zumindest partiell vom Gericht auf Fachleute verlagert, die zur Ausübung richterlicher Gewalt nach Art. 92 GG nicht berufen sind. Ursache hierfür sind schwer überwindbare Kommunikationsschwierigkeiten sowie Verständnis- und Wissensdefizite.
Die Verfahrensbeteiligten sind mit dem Recht des Sachverständigenbeweises zuweilen nur rudimentär vertraut. Beispielsweise gelingt es Verteidigern häufig nicht, formgerechte Beweisanträge auf Hinzuziehung von Sachverständigen zu formulieren. Andererseits haben Gerichte oft Mühe, mit solchen Beweisbegehren im Lichte der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung sachgerecht umzugehen. Darüber hinaus birgt das gesamte Rechtsgebiet eine Fülle durchaus brisanter Fragestellungen, die nicht zum Standardrepertoire der Verfahrensbeteiligten zählen. Diese vielfach neuralgischen Themenfelder sollen in der Fortbildungsveranstaltung zum Zwecke der Optimierung eigener Handlungsmöglichkeiten im Kontext des Sachverständigenbeweises vorgestellt und vertieft werden.
I. Die Amtsaufklärungspflicht als zentraler gedanklicher Bezugspunkt des Sachverständigenbeweises
- Feststellung ausreichender eigener Sachkunde zur Beantwortung von Beweisfragen
- Erwerb eigener Sachkunde außerhalb und innerhalb der Hauptverhandlung
- Sachkunde in Kollegialgerichten
II. Bedeutsame Fallgruppen der Hinzuziehung von Sachverständigen
- Schuldfähigkeit des Angeklagten
- Aussagepsychologische Beurteilung von Zeugenaussagen
- Schwierige Sachverhaltskonstellationen (Aussage gegen Aussage)
III. Aufgaben und Stellung von Sachverständigen
- Zum Verhältnis Sachverständiger/Gericht
- Auswahl des Sachverständigen sowie Interventionsmöglichkeiten der Verteidigung
- Anträge der Verteidigung auf Anfertigung eines schriftlichen Vorgutachtens
- Einsicht der Verteidigung in schriftliche Arbeitsunterlagen des Sachverständigen
IV. Qualitätsstandards von Sachverständigengutachten
- Qualitätsmängel im Sinne von § 244 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 StPO
- Abweichungen zwischen schriftlichem Vorgutachten und den Ausführungen in der Hauptverhandlung
V. Befangenheit von Sachverständigen
- Befangenheitsgründe
- Zeitpunkt des Geltendmachens der Befangenheit
VI. Beweisanträge auf Hinzuziehung von Sachverständigen
- Bezeichnung konkreter Beweistatsachen
- Erwerb eigener Sachkunde nach Anbringen von Beweisanträgen
- Ablehnung von Beweisanträgen aufgrund eigener Sachkunde nach § 244 Abs. 4 S. 1 StPO
VII. Beweisanträge auf Hinzuziehen eines weiteren Sachverständigen
- Ablehnungsmöglichkeit nach § 244 Abs. 4 S. 2 StPO (Durchbrechung des Antizipationsverbots)
- Anwendbarkeit allgemeiner Ablehnungsgründe unter Einschluss von § 244 Abs. 4 S. 1 StPO
Die Teilnehmer erhalten ein umfassendes Manuskript. Dort werden die vorstehend skizzierten Problemkreise anhand höchstrichterlicher Entscheidungen anschaulich abgehandelt.