Welche Verpflichtungen haben die Anwälte zur Umsetzung und zur Vermeidung von Bußgeldern?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, um diese mit den speziellen Anforderungen an Anwälte aus den EU-Geldwäscherichtlinien bzw. der Umsetzung in das Geldwäschegesetz vom 23.06.2017, zuletzt geändert durch Art. 269 der Verordnung vom 19.06.2020, bekanntzumachen. Dabei geht es um
Grundsätze und Verantwortlichkeiten des Risikomanagements
Das Seminar soll Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Hilfestellungen geben, um die Erfüllung von Ordnungswidrigkeitentatbestände zu vermeiden und ein Gespür dafür zu bekommen, welche Verpflichtungen Sie als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte trifft.
Mit Nachweis für alle Fachanwaltschaften (2 FAO-Stunden)