Die 5. Geldwäscherichtlinie der EU und ihre Umsetzung in nationales Recht (2 FAO-Stunden)

Rechtsgebiet:
§15 FAO Stunden: 2 Std.
Onlineseminar
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Kursbeschreibung

Welche Verpflichtungen haben die Anwälte zur Umsetzung und zur Vermeidung von Bußgeldern?

  1. Wann ist der Anwalt Verpflichteter?
  2. Welche Sorgfaltspflichten hat er als Verpflichteter?
  3. Welches Risikomanagement ist zu erstellen und vorzuhalten?
  4. Welche Meldepflichten gibt es und wem muss gemeldet werden?
  5. Welche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten hat der Rechtsanwalt?
  6. Welche Mitwirkungspflichten hat der Rechtsanwalt?
  7. Wie werden Verstöße geahndet?

     

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, um diese mit den speziellen Anforderungen an Anwälte aus den EU-Geldwäscherichtlinien bzw. der Umsetzung in das Geldwäschegesetz vom 23.06.2017, zuletzt geändert durch Art. 269 der Verordnung vom 19.06.2020, bekanntzumachen. Dabei geht es um


Grundsätze und Verantwortlichkeiten des Risikomanagements

  • an die Anforderungen an die spezifische Risikoanalyse
  • die Sorgfaltspflichten, Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungspflichten
  • an Mitwirkungspflichten, Meldepflichten / Umgang mit verdächtigen Transaktionen und
  • den Folgen von Verstößen

     

Das Seminar soll Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Hilfestellungen geben, um die Erfüllung von Ordnungswidrigkeitentatbestände zu vermeiden und ein Gespür dafür zu bekommen, welche Verpflichtungen Sie als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte trifft.

Mit Nachweis für alle Fachanwaltschaften (2 FAO-Stunden)

Termin / Kursort

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