Die Abänderung von Unterhaltstiteln ist eine besonders anspruchsvolle und wichtige anwaltliche Tätigkeit. Gerade infolge der Coronakrise ist es zu wirtschaftlichen Turbulenzen gekommen; Arbeitnehmer haben aufgrund von Kurzarbeit geringeres Einkommen, während Selbstständige teilweise erhebliche Gewinnrückgänge erleiden und mitunter sogar um ihre Existenzgrundlage kämpfen. In solchen Fällen muss die anwaltliche Vertretung handeln und die Abänderung bestehender Unterhaltstitel beantragen und bei Gericht durchsetzen. Aufgrund der vielen Fallstricke kommt es in diesem Bereich immer wieder zu unzulässigen Anträgen. Spätestens im Bereich der Beschwerde werden diese Verfahrensfehler aufgedeckt und schonungslos geahndet. Die Fortbildungsveranstaltung geht daher schwerpunktmäßig auf die richtige Antragstellung und den schlüssigen Vortrag zur Abänderung ein.Aufgearbeitet wird die Thematik systematisch; zahlreiche taktische Hinweise sowie Formulierungshinweise werden gegeben.
Im Einzelnen:
1. Teil: Die Abänderung gerichtlicher Unterhaltsentscheidungen nach § 238 FamFG
2. Teil: Die Abänderung von Vergleichen und Urkunden nach § 239 FamFG
3. Teil: Die Abänderung von einstweiligen Unterhaltsanordnungen
Aktuelle Rechtsprechung wird tagesaktuell einbezogen.