Die Abänderung von Unterhaltstiteln in Corona-Zeiten

Rechtsgebiet:
Familienrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
79,00 €
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Kursbeschreibung

Die Abänderung von Unterhaltstiteln ist eine besonders anspruchsvolle und wichtige anwaltliche Tätigkeit. Gerade infolge der Coronakrise ist es zu wirtschaftlichen Turbulenzen gekommen; Arbeitnehmer haben aufgrund von Kurzarbeit geringeres Einkommen, während Selbstständige teilweise erhebliche Gewinnrückgänge erleiden und mitunter sogar um ihre Existenzgrundlage kämpfen. In solchen Fällen muss die anwaltliche Vertretung handeln und die Abänderung bestehender Unterhaltstitel beantragen und bei Gericht durchsetzen. Aufgrund der vielen Fallstricke kommt es in diesem Bereich immer wieder zu unzulässigen Anträgen. Spätestens im Bereich der Beschwerde werden diese Verfahrensfehler aufgedeckt und schonungslos geahndet. Die Fortbildungsveranstaltung geht daher schwerpunktmäßig auf die richtige Antragstellung und den schlüssigen Vortrag zur Abänderung ein.
Aufgearbeitet wird die Thematik systematisch; zahlreiche taktische Hinweise sowie Formulierungshinweise werden gegeben.

Im Einzelnen:

1. Teil: Die Abänderung gerichtlicher Unterhaltsentscheidungen nach § 238 FamFG

  1. Das Verhältnis zum Leistungsantrag nach §§ 253, 258 ZPO
  2. Die Abänderung nach § 238 FamFG
    a. Rechtsnatur des Abänderungsverfahrens nach § 238 FamFG
    b. Der Streitgegenstand des Abänderungsverfahren
    c. Der Abänderungsantrag
    dazu OLG Brandenburg, FuR 2019, 540
  3. Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 242 FamFG
  4. Abänderungsvoraussetzungen nach § 238 FamFG
    a. Hauptsacheentscheidung
    b. Wesentliche Änderung der Verhältnisse - Coronakrise
    c. Tatsachenpräklusion, § 238 Abs. 2 FamFG
    dazu BGH FamRZ 2018, 914 = NZFam 2018, 555
    d. Rückwirkungssperre, § 238 Abs. 3 FamFG
    e. Die Abänderungsentscheidung, § 238 Abs. 4 FamFG
    f. Weitere Verfahrensfragen
  5. Das Verhältnis zum Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO
  6. Verhältnis zum Rechtsmittel der Beschwerde
  7. Die Beschwerde gegen Entscheidungen im Abänderungsverfahren

2. Teil: Die Abänderung von Vergleichen und Urkunden nach § 239 FamFG

  1. Anwendungsbereich
    a. Vorläufige vergleichsweise Regelung
    b. Abgrenzung zum Leistungsantrag
    c. Präklusion
  2. Der Abänderungsantrag nach § 239 FamFG
    dazu KG, FuR 2019, 708 = NZFam 2019, 719
  3. Abänderung entsprechend § 313 BGB
    a. Eingeschränkter Vertrauensschutz
    b. Störung der Geschäftsgrundlage
    dazu BGH NJW 2020, 238
  4. Abänderung von Jugendamtsurkunden oder notarielle Urkunden
    dazu OLG Brandenburg, NZFam 2019, 264
  5. Anwaltliche Strategie
  6. Abänderungsstufenantrag

3. Teil: Die Abänderung von einstweiligen Unterhaltsanordnungen

  1. Änderung und Aufhebung der einstweiligen Unterhaltsanordnung nach § 54 FamFG
  2. Einleitung der Unterhaltshauptsache nach § 52 Abs. 2 FamFG
  3. Der negative Feststellungsantrag, § 256 ZPO
    dazu BGH FamRZ 2018, 1343 = NZFam 2018, 840
  4. Vergleich im AO-Verfahren

Aktuelle Rechtsprechung wird tagesaktuell einbezogen.

Termin / Kursort

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